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Trotz Amalgam-Verbot ab 1. Januar 2025:

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Gemeinsame Selbstverwaltung sorgt für Erhalt einer umfassenden GKV-Versorgung

Berlin, 11. Oktober 2024 - Auch ab dem 1. Januar 2025 bleibt der GKV-Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten – sogenannte Mehrkosten – bestehen, obwohl ab diesem Zeitpunkt Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden darf. Bisher war Amalgam eines der Füllungsmaterialien, auf das im Rahmen einer mehrkostenfreien Füllung im Seitenzahnbereich zurückgegriffen werden konnte. Zu einer entsprechenden Anpassung der bestehenden Regelungen haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Bewertungsausschuss verständigt. Die angepassten BEMA-Regelungen sorgen dafür, dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden können.

Gleichzeitig können sie wie bisher gegen private Zuzahlung darüberhinausgehende Füllungsleistungen wählen, ohne ihren Sachleistungsanspruch dem Grunde nach zu verlieren. Die Krankenkasse übernimmt dann die Kosten in Höhe der GKV-Versorgung, die von den Selbstverwaltungspartnern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) neu definiert worden ist. Wie bisher entscheidet der behandelnde Zahnarzt oder die behandelnde Zahnärztin in Abstimmung mit den Patienten und Patientinnen, welches konkrete Füllungsmaterial im jeweiligen Einzelfall verwendet wird. Wichtig ist, dass Patientinnen und Patienten über die in ihrem Fall bestehende GKV-Versorgung und mögliche Versorgungsalternativen durch ihren Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor der Behandlung aufgeklärt werden und sich so für eine Versorgung entscheiden können.

Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes: „Deutschlandweit wird es ab dem 1. Januar 2025 grundsätzlich keine zahnärztliche Versorgung mit Dentalamalgam mehr geben. Gemeinsam mit der KZBV haben wir uns auf geeignete, wirtschaftliche und praxiserprobte Füllungsmaterialien für alle Zahnfüllungen geeinigt. Dadurch können unsere GKV-Versicherten wie bisher qualitätsgesichert versorgt werden, ohne aus der eigenen Tasche Mehrkosten zahlen zu müssen. Dies zeigt, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auch unter den aktuell sehr schwierigen finanziellen Bedingungen lösungsorientiert arbeitet, um die gesundheitliche Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Mit der gemeinsam erarbeiteten Regelung von KZBV und GKV-Spitzenverband haben unsere Patientinnen und Patienten auch weiterhin Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Füllungstherapie, die dem aktuellen Stand der Zahnmedizin entspricht. Mit der erreichten Neuregelung ist als grundlegende Kassenleistung im Seitenzahnbereich die Versorgung mit sogenannten selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung der Versicherten möglich, in Ausnahmefällen können auch Bulkfill-Komposite zum Einsatz kommen. Darüber hinaus können sich die Patientinnen und Patienten wie bisher für Alternativen entscheiden, während die Krankenkasse auf jeden Fall die Kosten für die im BEMA festgelegte Füllung übernimmt. Das bedeutet: Neben einer guten Grundversorgung bleibt die gewohnte Entscheidungsfreiheit unserer Patientinnen und Patienten ohne finanzielle Einbußen aufrechterhalten. Damit haben wir in kürzester Zeit eine praktikable Lösung gefunden, ohne unsere Patientinnen und Patienten in eine Versorgungslücke laufen zu lassen, die von der Politik auf EU-Ebene mit einem Amalgamverbot ohne Übergangsregelungen fahrlässig geschaffen worden wäre. Das Thema Amalgam ist damit bis auf zahnmedizinisch zwingende Fälle Geschichte. An diesem Beispiel zeigt sich erneut, wie wichtig eine gut funktionierende Selbstverwaltung ist. Das Amalgamverbot wurde, leider auch unter Zugrundelegung fachlich falscher Annahmen, quasi mit der Brechstange durchgesetzt. Es drohte hier ein ernsthafter Schaden in der Versorgung, den KZBV und GKV-Spitzenverband nun gemeinsam verhindern konnten.“

Die Mundgesundheit in der deutschen Bevölkerung entwickelt sich weiterhin positiv. Durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Gruppenprophylaxe in Kindergärten und Schulen, nimmt die Anzahl der Zahnfüllungen kontinuierlich ab. In den allermeisten Fällen werden bereits heute zudem amalgamfreie Füllungsmaterialien verwendet.

 

Infokasten1

Zum Hintergrund:

Am 14. Juli 2023 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Änderung der EU-Quecksilberverordnung (Verordnung (EU) 2017/852) vorgelegt, der in der Verordnung (EU) 2024/1849 vom 13. Juni 2024 mündete. Die geänderte Verordnung beinhaltet insbesondere folgende relevante Regelung: Ab dem 1. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Union nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden, es sei denn, die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei der jeweiligen Patientin bzw. dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Vanessa Hönighaus; Tel.: 030 280 179 27, E-Mail: presse@kzbv.de
 

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Achse des Protests von Frankfurt über Kassel bis nach Münster: Tausende Zahnärzte zeigen der Bürokratie die Zähne

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Protestkundgebung der hessischen Zahnärzteschaft in Kassel
Foto: Dieter Schachtschneider
Kundgebungen der hessischen Zahnärzteschaft am Tag der Zahngesundheit, dem 25. September 2024 mehr...
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Protesttag der Hessischen Zahnärzteschaft am 25. September 2024

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Symbolfoto/KZVH
Lieber für einen Tag die Praxis schließen statt für immer: Hessische Zahnärzte gehen auf die Straße mehr...
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Schulanfang

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Foto: KZVH/Marco Maul
Farbenfrohe Sammelmappen für gesunde Kinderzähne mehr...
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Zahngesunder Schulstart

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Praktische Tipps zum Füllen der Schultüte mehr...
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Sommerempfang der hessischen Heilberufe im Zeichen Künstlicher Intelligenz

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Austausch auf dem Neroberg in Wiesbaden (v. l. n. r.): Prof. Dr. med. Volker Busch (Impulsvortrag), Dr. Heike Winter (Präsidentin Psychotherapeutenkammer Hessen), Dr. Doris Seiz (Präsidentin Landeszahnärztekammer Hessen), Diana Stolz (Hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, CDU), Dr. Edgar Pinkowski (Präsident Landesärztekammer Hessen), Ursula Funke (Präsidentin Landesapothekerkammer Hessen), Prof. Dr. Sabine Tacke (Präsidentin Landestierärztekammer Hessen) und Stephan Allroggen (Vorstandsvorsitzender Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen) - Foto: Jörg Puchmüller

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Neues Vorstandsteam ab Januar

Porträtfoto Vorschaubild_Vorstandsteam ab 1. Jan. 2025_KZV Hessen

Der KZVH-Vorstand nach der Wahl am 28. Juni 2024 mit der designierten stv. Vorstandsvorsitzenden ab 1. Januar 2025 (v. l. n. r.): Stephan Allroggen, Carolina van der Bosch, Dr. Niklas Mangold – Foto: KZV Hessen

Pressemitteilung der KZV Hessen zur Wahl einer zweiten stv. Vorstandsvorsitzenden mehr...
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Gesundheitsversorgung jetzt und in Zukunft sichern

Bild_PM Heilen und Helfen_Diskusionsrunde Gesundheitsversorgung

An der Gesprächsrunde nahmen teil (v. l. n. r): Volker Richter (AfD), MdL, sozialpolitischer Sprecher der hessischen AfD-Landtagsfraktion, Yanki Pürsün (FDP), MdL, Sprecher für Gesundheit, Soziales und Integration der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. med. Ralf-Norbert Bartelt (CDU), MdL, Sprecher für Gesundheitspolitik der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Kathrin Anders (Bündnis90/DIE GRÜNEN), MdL, Sprecherin für Gesundheit und Pflege der Bündnis90/DIGRÜNEN-Landtagsfraktion in Hessen, Moderator Dr. Winfried Kösters, Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, Dr. Doris Seiz, Präsidentin der Landeszahnärztekammer Hessen, Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, Dr. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen, Ursula Funke, Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, und Prof. Dr. Sabine Tacke, Präsidentin der Landestierärztekammer Hessen und Dr. Daniela Sommer (SPD), MdL, gesundheitspolitische Sprecherin und parlamentarische Geschäftsführerin der hessischen SPD-Landtagsfraktion (nicht auf dem Bild zu sehen)

Heilberufe fragen, Politiker antworten – Bündnis Heilen & Helfen diskutiert mit Abgeordneten des neuen Hessischen Landtags über die medizinische Versorgung in Hessen mehr...
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Persönlicher Austausch in Wiesbaden

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Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz bei einem ersten Treffen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZVH) am 26. April 2024. V. l. n. r.: Stephan Allroggen, Dr. Niklas Mangold, Diana Stolz und Staatssekretärin Dr. Sonja Optendrenk
Foto: © HMFG
Gesundheitsministerin Diana Stolz: „Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist wichtige Ansprechpartnerin" mehr...
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Vertragszahnärzteschaft fordert Kurswechsel in der Gesundheitspolitik

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Am 5. und 6. Juni 2024 tagte die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Frankfurt am Main. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz richtete ein Grußwort an die Delegierten
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FDP-Leitlinien zum Gesundheitssystem: Dringender Korrekturbedarf

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Chance für reale Verbesserung der Patientenversorgung jetzt nutzen!

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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz wird seinem Namen nicht gerecht

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Gesundheitsorganisationen kritisieren Ampel-Politik

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Volkskrankheit Parodontitis

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„Patienten bezahlen mit ihrer Gesundheit“ mehr...
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Cannabis-Konsum: Risiken und Nebenwirkungen für Zahnbehandlung

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Klare Haltung gegen Rechtsextremismus

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Zahnärzte mahnen erneut Regulierungsbedarf bei Investoren-MVZ an

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Dynamische Entwicklung von Investoren im Gesundheitsbereich muss endlich gestoppt werden mehr...
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Begrenzung der Finanzmittel gefährdet Patientenversorgung

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