Gesunde Zähne von Anfang an

Um Familien von Beginn an beim Thema Zahnpflege zu begleiten, hat die hessische Zahnärzteschaft einen neuen Elternratgeber erstellt
Bild: © KZV Hessen
Neue Ratgeberbroschüre für Eltern
Frankfurt am Main, 4. August 2026. „Gesunde Zähne von Anfang an“ heißt eine neue Publikation, die sich an Eltern und Familien richtet. Die 36-seitige Broschüre enthält Informationen, Hinweise und praktische Tipps rund um die Mundgesundheit bei Kindern. Zudem finden Eltern im hinteren Teil des Ratgebers Antworten auf häufig gestellte Fragen. Grafiken und QR-Codes zu Videos veranschaulichen die beschriebenen Inhalte.
Schritt für Schritt zur Zahnpflegeroutine
Eltern und werdende Eltern haben viele Fragen – darunter auch, wie eine gute Mundpflege bei Kindern gelingen kann. Der Elternratgeber „Gesunde Zähne von Anfang an“ klärt Schritt für Schritt nach Altersstufen auf, beginnend mit der Schwangerschaft und den ersten Lebensmonaten. Werdende und frischgebackene Eltern erfahren, warum eine gute Zahnpflege auch in der Schwangerschaft wichtig ist, wann die ersten Zähne bei Babys erscheinen, wie man Babys an eine Zahnbürste gewöhnt oder was bei der Wahl einer kindgerechten Zahnpasta zu beachten ist.
Eltern von Kleinkindern erhalten Tipps für die Entwicklung einer gemeinsamen Zahnputzroutine, die richtigen Zahnputzbewegungen und zur Schnuller-Entwöhnung. Auch die Zahnpflege in Krippe, Kita und Tagespflege wird thematisiert. Empfehlungen gibt es zudem für eine gesundheitsfördernde Ernährung im Alltag. Auch für Schulkinder und Jugendliche enthält die Broschüre hilfreiche Informationen und Tipps.
Eine der wichtigsten Botschaften des Ratgebers: Mundpflege ist für Eltern und für Kinder ein Lernprozess. Eltern sollten sich und ihre Kinder dabei nicht unter Druck setzen. Fachlich begleitet hat die Broschüre Dr. Andrea Thumeyer, langjährige Vorsitzende der früheren Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (LAGH).
Infokasten1

"Gesunde Zähne von Anfang an – ein Elternratgeber“
36 Seiten, DIN A5, mit farbigen Grafiken und Bildern
Kostenlos verfügbar als Online-Publikation zum Download über die Patientenseite der KZVH-Website und als gedruckte Broschüre in hessischen zahnärztlichen Praxen.
Infokasten2
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen umfassen neben der klinischen Untersuchung auch Beratung zur Mundhygiene, zur Ernährung und zur Anwendung von Fluoriden. Damit leisten diese Untersuchungen einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies. Obwohl Karieserkrankungen bei Kindern in Deutschland stark zurückgegangen sind, gilt die frühkindliche Karies weiterhin als häufigste chronische Erkrankung im Vorschulalter. Gesetzlich versicherte Eltern haben für ihr Kind ab dem 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.
Mundgesundheit im Gelben Heft
Seit 1971 gehören Früherkennungsuntersuchungen für Säuglinge und Kleinkinder zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Mutter eines neugeborenen Kindes erhält ein gelbes Kinderuntersuchungsheft, wenn der Säugling aus der Klinik entlassen wird, oder zum Beispiel auch vom Kinderarzt, wenn die Entbindung außerhalb einer Klinik stattgefunden hat.
Jahrzehntelang bleiben die Zähne und die Mundgesundheit im ärztlichen Kinderuntersuchungsheft unberücksichtigt. Am 1. September 2016 trat eine neu gefasste Kinder-Richtlinie in Kraft. Das Gelbe Heft enthielt auf den Seiten für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat erstmals in Form von Ankreuzfeldern sechs Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt. Kinderarzt oder -ärztin setzten dort ein Kreuzchen, um Eltern auf die erforderliche Früherkennungsuntersuchung in einer zahnärztlichen Praxis hinzuweisen.
Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am 15. Mai 2025 werden seit Januar 2026 auch zahnärztliche Frühkennungsuntersuchungen für Kinder im Gelben Heft dokumentiert. Insgesamt sind dafür 24 Seiten im Gelben Heft enthalten: je 4 Seiten für jede zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung (Z1 bis Z6). Eltern sollten daher auch beim Zahnarzttermin ihres Kindes stets das Gelbe Heft dabeihaben.
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Regina Lindhoff, Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt, Tel.: 069 6607-278, E-Mail: presse@kzvh.de
Landeszahnärztekammer Hessen, Dr. Veit Justus Rollmann, Rhonestr. 4, 60528 Frankfurt, Tel.: 069 427275-116, E-Mail: presse@lzkh.de, www.lzkh.de
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