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Falsche Signale für die Patientenversorgung

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Pressemitteilung der KZV Hessen zum Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vom 10. Juli 2026

Frankfurt am Main, 13. Juli 2026. Die am 10. Juli beschlossene GKV-Reform geht nach Überzeugung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen an der Versorgungsrealität in den Praxen und an den Bedarfen der Menschen vorbei. Die KZV Hessen befürchtet deutliche negative Auswirkungen auf die Mundgesundheit.

Bis zuletzt war offen, ob die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden würde. Nun ist sie Realität: Am 10. Juli beschloss der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Für die zahnmedizinische Versorgung haben die verabschiedeten Regelungen zur Vergütung von Behandlungen massive Folgen: Präventionsorientierten Versorgungskonzepten wie der Parodontitistherapie und dem weiteren Ausbau von Leistungen für vulnerable Patientengruppen werden die erforderlichen finanziellen Mittel entzogen.

„Den Zahnarztpraxen wird damit die Möglichkeit genommen, diese Patientengruppen bedarfsgerecht zu versorgen. Das lässt nicht nur negative Auswirkungen auf die Mundgesundheit der Patientinnen und Patienten befürchten, es ist auch ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen, die seit Jahren erfolgreiche Präventionsarbeit leisten“, erklärt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Im Gesetzgebungsverfahren haben wir gegenüber der Politik immer wieder betont: Der seit Langem von der Zahnärzteschaft praktizierte präventive Versorgungsansatz führt nachhaltig dazu, Krankheitslasten und damit die GKV-Ausgaben zu reduzieren. Die Zahnärzteschaft hat gezeigt, wie ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aussehen kann. Leider blieben diese Erfolge seitens der Politik erneut unberücksichtigt.“

Mit dem gemeinsamen Vorgehen der zahnärztlichen Organisationen ist es im parlamentarischen Verfahren zumindest gelungen, den ursprünglich geplanten Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie abzuwenden. Diese Regelung hätte bewährte Versorgungsstrukturen vor allem in ländlichen Regionen geschwächt. Für Kinder und Jugendliche mit kieferorthopädischem Versorgungsbedarf wären längere Wartezeiten und weitere Anfahrtswege die Folge gewesen. Stephan Allroggen: „Dass der Gesetzgeber nun die Gestaltungsspielräume für kieferorthopädische Versorgungsstrukturen vernünftigerweise in den Händen der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung belassen hat, ist mehr als erfreulich.“

Völlig realitätsfern ist dagegen aus seiner Sicht, dass kieferorthopädische Behandlungen künftig in Leistungskomplexe zusammengefasst und pauschal vergütet werden sollen. „Das wird den individuellen Versorgungsbedarfen der Kinder und Jugendlichen nicht gerecht. Die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen ist keine kosmetische Frage, sondern eine medizinische Notwendigkeit“, sagt Stephan Allroggen. „Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) in den geltenden Richtlinien und das bestehende Bewertungssystem bilden dies bereits ab. Die nun beschlossenen Maßnahmen erschüttern das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in eine angemessene Gesundheitsversorgung.“
 

KZV Hessen, Regina Lindhoff, Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: presse@kzvh.de

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