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GKV-Reform darf zahnärztliche Versorgung nicht gefährden

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KZBV-Vertreterversammlung: gesetzliche Nachbesserungen dringend notwendig

Köln, 11. Juni 2026 – Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stimmt grundsätzlich mit dem Ziel der Bundesregierung überein, weitere Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern. Dies darf aber nicht mit ziellosen Sparmaßnahmen erkauft werden, welche die Erfolge des hocheffizienten, präventionsorientierten zahnärztlichen Versorgungsbereichs aufs Spiel setzen. Daher fordern die Vertreterinnen und Vertreter der KZBV deutliche Korrekturen am Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. 

Maßnahmen gefährden die Patientenversorgung
Die Vertreterversammlung stellt klar, dass sich die zahnärztliche Versorgung in Deutschland derzeit auf einem flächendeckend guten Niveau befindet. Jedoch laufen die mit dem Gesetz geplanten Maßnahmen auf eine erneute, verschärfte Budgetierung hinaus und konterkarieren damit nachhaltig alle Bemühungen der KZBV und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, das aktuelle Versorgungsniveau in Deutschland auch in Zukunft zu erhalten. Zudem führt der vorgesehene Fachzahnarztvorbehalt im Bereich der Kieferorthopädie dazu, dass knapp eine Million Kinder und Jugendliche zukünftig nicht mehr von bislang kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten versorgt werden können.

Für die KZBV-Vertreterversammlung ist dies ein klarer Beleg, dass die Regierung mit diesem Gesetzentwurf einen grundlegenden Paradigmenwechsel fortsetzt, weg von einer am zahnmedizinischen Bedarf orientierten Versorgung hin zu einem System, das sich primär an finanziellen Grenzen ausrichtet.

Hierzu betont Martin Hendges, KZBV-Vorstandsvorsitzender: „In den vergangenen Jahren ist es der Zahnärzteschaft gelungen, die Mundgesundheit in Deutschland durch konsequente und gezielte Präventionsausrichtung kontinuierlich zu verbessern – was die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie über alle Alterskohorten hinweg eindrucksvoll belegt. Gleichzeitig entlastet dieser präventive Ansatz das GKV-System spürbar. Denn durch unsere Erfolge in der Prävention verzeichnen wir eine stetig rückläufige Krankheitslast, womit Kosten gesenkt werden. Die so eingesparten Mittel haben wir für die Etablierung neuer Versorgungskonzepte genutzt, etwa für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen oder für die neue Parodontitis-Behandlungsstrecke. Solche seitens der Politik geplanten Sparmaßnahmen führen hingegen zu langfristigen Einschnitten in der Patientenversorgung und verunmöglichen unsere Bemühungen, die Volkskrankheit Parodontitis angemessen bekämpfen zu können.“

Faire Lastenverteilung gefordert

Um die gravierenden negativen Folgen für die Patientenversorgung noch abzuwenden, sei jetzt ein Dialog mit den maßgeblichen Beteiligten im Gesundheitswesen entscheidend. Nur so ließen sich tragfähige und nachhaltige Lösungen entwickeln. Dazu gehöre vor allem eine faire Lastenverteilung, bei der auch der Bund die versicherungsfremden Leistungen zu refinanzieren habe. Die Vertreterversammlung kritisiert scharf, dass die Bundesregierung aktuell vornehmlich bei denjenigen einspart, die mit großem Einsatz jeden Tag die Versorgung sicherstellen.

Akzeptanz der ePA fördern und nicht kaputtsparen

Kritisch sehen die Vertreterinnen und Vertreter auch die geplanten Einsparungen bei der elektronischen Patientenakte (ePA). „Die bisherigen Entwicklungen zeigen, dass die ePA und mit ihr vor allem strukturierte Inhalte wie die elektronische Medikationsliste zunehmend genutzt werden. Jetzt die Vergütung für die Befüllung der ePA zu streichen, setzt also ein völlig falsches Signal, gerade vor dem Hintergrund, dass die ePA die sektorenübergreifende Versorgung verbessern soll“, betont Dr. Karl-Georg Pochhammer, stv. Vorstandsvorsitzender der KZBV. Die ePA zeige beispielhaft, wohin die Sparpolitik der Bundesregierung führe: „Die Digitalisierung wird zulasten derjenigen organisiert, die täglich in den Praxen die Versorgung sicherstellen.“ Wer die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen wolle, müsse auch bereit sein, die dafür notwendigen Investitionen zu leisten. „Das ist keine Privatsache der Praxen, sondern eine gesellschaftliche Zukunftsaufgabe.“

Appell an Handwerkskammern: Digitalisierung vorantreiben

Wie praxistaugliche Digitalisierung funktioniert, zeigt das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. Als weiterer Baustein der digitalen Transformation des Gesundheitswesens soll nun der elektronische Datenaustausch zwischen Dentallaboren und Zahnarztpraxen sein Potenzial entfalten. „Die Anbindung der Zahntechniker an die Telematikinfrastruktur und die damit verbundene sichere, strukturierte und zeitsparende Vernetzung zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor scheitert aber aktuell an externen Faktoren, die wir nicht beeinflussen können“, stellt Meike Gorski-Goebel, stv. Vorstandsvorsitzende der KZBV und zuständig für den Bereich Vertragsinformatik, klar und ergänzt: „Es ist nicht länger hinnehmbar, dass strukturelle und organisatorische Hürden die Umsetzung verzögern. So wünschen wir uns insbesondere von den Handwerkskammern, die eine Schlüsselrolle in der Prozesskette innehaben, dass sie ihre organisatorischen und administrativen Prozesse entsprechend vorantreiben.“

Zwei Tage diskutiert die Vertreterversammlung in Köln standespolitische Themen und fasst richtungsweisende Beschlüsse. Diese sowie die Reden der Vorstandsmitglieder stehen auf der Website der KZBV zur Verfügung.

Hintergrund: KZBV-Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der rund 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmen. Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) und jeweils ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin. Die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der KZVen nehmen 34 Sitze ein. Weitere 26 Vertreterinnen und Vertreter werden von den Vertreterversammlungen der KZVen aus ihren Reihen unter Berücksichtigung des Verhältniswahlrechtes gewählt.

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV): Vanessa Hönighaus, Tel.: 030 280179 -34; Christian Albaum, Tel.: 030 280179 -25

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