Beruf

Alle Antragsunterlagen

Für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen 2024

Sitzungsdaten   Einreichungsfristen für MVZ Einreichungsfristen für sonstige Anträge
05.06.2024 24.04.2024 08.05.2024
04.09.2024 24.07.2024 07.08.2024
04.12.2024 23.10.2024 06.11.2024

 

Hinweise

Anträge mit allen antragsbegleitenden Unterlagen (§ 18 Z-ZV) sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens 4 Wochen, bei Medizinischen Versorgungszentren spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen.

Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden generell in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Gleiches gilt für nicht vollständig eingegangene Antragsunterlagen.


Hinweise zu den Anträgen und den anfallenden Gebühren

Für sämtliche Anträge beim Zulassungsausschuss für Zahnärzte für das Land Hessen sind ab sofort neue Formulare zu verwenden.

Wir machen darauf aufmerksam, dass künftig nach der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss sämtliche Antragsgebühren gem. § 46 Abs. 1b und 1c Zahnärzte-ZV sowie die Verwaltungsgebühren gem. § 46 Abs. 2a bis 2e Zahnärzte-ZV vom Honorarkonto der Praxis abgebucht werden.

Ausschließlich die Gebühr für die einmalige Eintragung ins Zahnarztregister ist zu überweisen an:

Postbank Frankfurt am Main

IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09,

BIC: PBNKDEFF

 

Der monatliche Beitrag für die Mitgliedschaft in der KZV Hessen wird weiterhin nach erfolgter Genehmigung einer Zahnärztin/eines Zahnarztes durch den Zulassungsausschuss monatlich (ab einer Wochenstundenzahl von 10 Std.) vom mitgeteilten Konto der angestellten Zahnärztin/des angestellten Zahnarztes abgebucht (SEPA-Lastschriftmandat).

Gebührenübersicht


Vertragszahnärztin/-arzt in eigener Praxis


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mehrere Standorte

 

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Angestellte/r Zahnärztin/-arzt

 

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