Beruf

Antragsunterlagen - Zulassung

Schritt für Schritt zur Zulassung:

Sitzungsdaten  Einreichungsfristen für MVZEinreichungsfristen für sonstige Anträge
05.06.202424.04.202408.05.2024
04.09.202424.07.202407.08.2024
04.12.202423.10.202406.11.2024

 

Hinweise

Anträge mit allen antragsbegleitenden Unterlagen (§ 18 Z-ZV) sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens 4 Wochen, bei Medizinischen Versorgungszentren spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen.

Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden generell in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Gleiches gilt für nicht vollständig eingegangene Antragsunterlagen.  

 

Hinweise zu den Anträgen und den anfallenden Gebühren
Für sämtliche Anträge beim Zulassungsausschuss für Zahnärzte für das Land Hessen sind ab sofort neue Formulare zu verwenden. Einen entsprechenden Link zum jeweiligen Download finden Sie unter


www.kzvh.de -> Beruf -> Zulassung -> alle Antragsunterlagen


Wir machen darauf aufmerksam, dass künftig nach der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss sämtliche Antragsgebühren gem. § 46 Abs. 1b und 1c Zahnärzte-ZV sowie die Verwaltungsgebühren gem. § 46 Abs. 2a bis 2e Zahnärzte-ZV vom Honorarkonto der Praxis abgebucht werden.


Ausschließlich die Gebühr für die einmalige Eintragung ins Zahnarztregister ist zu überweisen an:

 

Postbank Frankfurt am Main,
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09,
BIC: PBNKDEFF

 

Der monatliche Beitrag für die Mitgliedschaft in der KZV Hessen wird weiterhin nach erfolgter Genehmigung einer Zahnärztin/eines Zahnarztes durch den Zulassungsausschuss monatlich (ab einer Wochenstundenzahl von 10 Std.) vom mitgeteilten Konto der angestellten Zahnärztin/des angestellten Zahnarztes abgebucht (SEPA-Lastschriftmandat).
 

1. Eintragung ins Zahnarztregister

Füllen Sie zunächst den Antrag auf Registereintrag aus, es sei denn, Sie sind bereits in einem Zahnarztregister eingetragen. Legen Sie die im Antrag auf Registereintrag geforderten Unterlagen (siehe Antrag, Seite 1 unten) in beglaubigter Form vollständig bei. Überweisen Sie die Gebühren von 100 € für den Registereintrag auf das nachstehende Konto der KZVH (Betreff: Registereintrag). Ohne den Eingang der Zahlung kann eine Eintragung in das Zahnarztregister leider nicht erfolgen.

Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
BIC: PBNKDEFF

 

2. Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit

Füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung als Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt aus. Legen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen (siehe Antrag, Seite 2 und 3) vollständig bei. 

 

Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung:

Vertragszahnärzte, Ermächtigte und Medizinische Versorgungszentren, die eine Zulassung oder die Genehmigung eines angestellten Zahnarztes beantragen, müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

Die erforderliche Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 95e SGB V können Sie bei Ihrem Versicherer anfordern. Alternativ können Sie Musterbescheinigungen im Downloadbereich der KZVH-Webseite herunterladen, die Sie Ihrem Versicherer zur Bestätigung vorlegen können.

 

3. Berufsausübungsgemeinschaft

Sofern Sie sich mit einem oder mehreren Vertragszahnärztinnen/Vertragszahnärzten an einem Sitz zu einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammenschließen wollen, füllen Sie zusätzlich den Antrag auf Genehmigung zur Führung einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft aus. 

Tipp: Wir empfehlen den Beginn einer Berufsausübungsgemeinschaft immer am Quartalsanfang und die Beendigung am Quartalsende.

Antragsunterlagen für die Beantragung von Teilzulassungen und Berufsausübungsgemeinschaften an verschiedenen Orten fordern Sie bitte telefonisch bei Frau Lohmann an.

 

4. Wichtige Hinweise zur Antragstellung SMC-B-Karte (Praxisausweis)

Zahnärztinnen und Zahnärzte im Zulassungsverfahren als Vertragszahnärztin bzw. Vertragszahnarzt können vor ihrer Niederlassung einen Antrag auf Erhalt einer SMC-B-Karte stellen.

Die KZV Hessen weist darauf hin, dass eine autorisierte Nutzung der SMC-B-Karte erst mit Erteilung der Zulassung erfolgen kann und im Falle der Versagung einer Zulassung die Sperrung der SMC-B-Karte durch die KZV Hessen veranlasst wird.

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich neuzulassen und nicht einer bestehenden Zahnarztpraxis beitreten, können das Antragsformular für eine SMC-B-Karte ausfüllen, unterschreiben und an die KZV Hessen zurücksenden.

Bitte füllen Sie das Antragsformular an Ihrem PC aus und stimmen Sie den „Antrags-, Nutzungs- und Sperrregeln für den Wirkbetrieb“ zu. Stimmen Sie bitte auch der Weitergabe der Daten aus dem Antragsformular an den von Ihnen ausgewählten Trust Service Provider (TSP) durch die KZV Hessen zu. Bitte informieren Sie sich über die im Antragsformular angegebene Internetadresse über die aktuellen Konditionen der Anbieter.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie zurück an die KZV Hessen, Abt. Informationstechnologie. Sie erhalten dann im nächsten Schritt eine Mitteilung der KZV Hessen mit einem Vorgangscode und der Internetadresse des von Ihnen ausgewählten TSP. Mit diesem Vorgangscode können Sie über das Internetportal des TSP den Vertrag für die Erstellung der SMC-B abschließen.


Für die Antragsstellung der SMC-B-Karte benötigen Sie einen elektronischen Zahnarztausweis (eZAA). Sofern Sie noch keinen eZAA haben, beantragen Sie diesen über die Website der LZK Hessen. Die SMC-B-Karte brauchen Sie, um Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Von der Antragsstellung bis zum Erhalt der SMC-B-Karte kann es bis zu 4 Wochen dauern. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag für Ihre SMC-B-Karte.

Für Rückfragen zur Antragstellung der SMC-B-Karte steht Ihnen die Internethotline der KZV Hessen unter der Tel. 069 6607-110 zur Verfügung.


 

5. Förderung

Die KZV Hessen unterstützt finanziell mit dem sog. Strukturfonds Neuniederlassungen oder Praxisübernahmen sowie Anstellungen von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten in bestimmten Regionen. Je nach förderfähiger Region wird die Niederlassung freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte mit 90.000 € bzw. 48.000 €, eine Festanstellung mit bis zu 1.000 € gefördert. Ausführliche Informationen zur Festlegung der Fördergebiete stehen auf der Infoseite zum Strukturfonds zur Verfügung. Zudem sind auf der Seite neben den Formularen zur Anstellungsförderung und Zulassung auch weitere Informationen zur Strukturfonds-Richtlinie abrufbar.

 

6. Weitere Formulare zum Thema Zulassung


7. Informationsblatt zu den Kosten der Zulassung

Über die anlässlich der Zulassungserteilung entstehenden Kosten informiert das Informationsblatt zu den Kosten der Zulassung.