Patienten

Qualität

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Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Qualität spielt dabei eine wichtige Rolle. Auch die hessischen Vertragszahnärzte* leisten ihren Beitrag zu einer ausgezeichneten, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung.

Mehrere Bausteine tragen dazu bei, dass sich Patienten gut aufgehoben und versorgt fühlen können:

Qualität in der Zahnarztpraxis
Gutachterwesen
Fortbildung
Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung
Zentrum Zahnärztliche Qualität
Leitlinien

Am wichtigsten ist jedoch vor allem das Vertrauen des Patienten in den ihn behandelnden Zahnarzt.
 

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Qualität in der Zahnarztpraxis

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Jeder Vertragszahnarzt ist nach dem Sozialgesetzbuch (§ 135 a SGB V) verpflichtet, in der Praxis ein sogenanntes „einrichtungsinternes Qualitätsmanagement“ umzusetzen, auszuwerten und ggf. weiterzuentwickeln. Alle zwei Jahre überprüft die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen zufällig ausgewählte Praxen. Diese Praxen müssen eine schriftliche Dokumentation einreichen. Sie offenbart, ob alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind, die Qualität in der Praxis sicherstellen. Wichtig ist beispielsweise, dass in der Praxis alle Hygieneregeln beachtet werden. "Hygienemanagement" lautet der Fachbegriff dafür.

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Gutachterwesen

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Wenn es um Zahnersatz geht, haben gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, über ihre Krankenkassen ein Gutachten einzuholen. Gutachten sollen die Qualität der Behandlung sicherstellen und überprüfen. Es gibt Planungsgutachten und Mängelgutachten. Bei privat Versicherten oder bei gesetzlich Versicherten, die Mehrkostenleistungen in Anspruch genommen haben, werden Privatgutachten erstellt.

  • Mit einem Planungsgutachten kann die Krankenkasse vor der Behandlung durch einen Gutachter prüfen lassen, ob die geplante genehmigungspflichtige Behandlung dem Befund fachlich angemessen ist und von der Krankenkasse bezuschusst werden kann.

  • Hat ein Patient Zahnersatz oder Zahnkronen erhalten, die Behandlung ist abgeschlossen und es kommt zu Beschwerden, lässt sich über ein Mängelgutachten die Behandlung überprüfen. Dabei schaut sich ein neutraler Gutachter die vom Zahnarzt geleistete Arbeit und den in den Mund des Patienten eingegliederten Zahnersatz bzw. die Zahnkronen genau an.

  • Privatpatienten und gesetzlich Krankenversicherte, die mit in Anspruch genommenen Privatleistungen unzufrieden sind, können bei der Landeszahnärztekammer Hessen ein Privatgutachten über die durchgeführte Behandlung in Auftrag geben.

Bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen sind die meisten Gutachten Planungsgutachten. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Zahnersatzbehandlungen ist der Anteil der durch ein Gutachten beanstandeten Therapien sehr gering. Die zahnärztliche Versorgung ist demnach insgesamt qualitativ hochwertig.  

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Fortbildung

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Obwohl alle Zahnärztinnen und Zahnärzte bereits über das Berufsrecht zur Fortbildung verpflichtet sind, haben Vertragszahnärzte und deren Angestellte auch nach § 95d Sozialgesetzbuch V regelmäßig an fachlichen Fortbildungen teilzunehmen. Alle fünf Jahre müssen in Hessen praktizierende Zahnärzte, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen nachweisen, dass sie dieser Pflicht nachgekommen sind.  

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Zahnärztliche Agenda Qualitätsförderung

Bild_Titelblatt Agenda Qualitätsförderung

Im Jahr 2014 haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam eine sogenannte „Agenda Qualitätsförderung“ für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Zu den wichtigsten Zielen der Agenda zählt die ständige Verbesserung der zahnmedizinischen Versorgung. Um eine möglichst gute Mundgesundheit der Bevölkerung zu erreichen, gibt es wirksame vorbeugende und therapeutische Maßnahmen. Dabei steht die Vorbeugung im Mittelpunkt. Gute Mundgesundheit sorgt auch für eine Verbesserung der Lebensqualität. Die Qualität der zahnmedizinischen Versorgung hat sich in den vergangenen Jahren ständig weiterentwickelt. 

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Zentrum Zahnärztliche Qualität

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Zahnärzte haben eine gesellschaftliche Verantwortung. Wie ernst sie diese Verantwortung nehmen, zeigt beispielsweise das Engagement der Zahnärzteschaft bei der zahnmedizinischen Betreuung Pflegebedürftiger oder wenn es darum geht, Karies bereits bei sehr kleinen Kindern zu bekämpfen. Zudem gibt es seit dem Jahr 2000 das Zentrum Zahnärztliche Qualität (ZZQ). Es wurde von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ins Leben gerufen. Zu den Hauptaufgaben des ZZQ gehört die Entwicklung von Leitlinien in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

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Leitlinien

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Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie müssen vor allem leicht umsetzbar, also praxistauglich sein. Leitlinien berücksichtigen sowohl die Fachkenntnisse der behandelnden Zahnärzte als auch die Wünsche der Patienten. Eine Leitlinie bietet für Zahnarzt und Patient eine Orientierung, um für und mit dem Patienten gemeinsam die für seine Lebenssituation richtige und angemessene Therapieform zu wählen. Diese Vorgehensweise hat den einzelnen Patienten im Blick und ermöglicht eine individuelle Behandlungsplanung. Leitlinien unterstützen diesen Prozess. Bei der Entwicklung solcher Handlungsempfehlungen wirken zahnmedizinische Fachgesellschaften – wie zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) – mit. Leitlinien für Zahnärzte können Sie hier nachlesen.

* Der besseren Lesbarkeit wegen wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Es sind jedoch ausdrücklich alle Zahnärztinnen und Zahnärzte gemeint, alle Patientinnen und Patienten angesprochen.