Die KZVH

Der Vorstand der KZV Hessen

Bild_KZVH-Vorstand ab 1.4.2023_Jörg Puchmüller

Die Mitglieder des hauptamtlichen Vorstandes werden von der Vertreterversammlung der KZV Hessen gewählt. Vorsitzender des Vorstandes der KZV Hessen ist Stephan Allroggen (l.), stv. Vorsitzender ist Dr. Niklas Mangold. In dieser Besetzung arbeitet der hauptamtliche Vorstand seit 1. April 2023.  Der stv. Vorsitzende Dr. Dr. Josef Schardt hat sein Amt, das er seit Mai 2019 innehatte, zum 31. März 2023 aufgegeben. Bis zu einer möglichen Nachbesetzung werden die Geschäftsbereiche von den beiden verbleibenden Mitgliedern des Vorstands verantwortet.

Die Handlungsfelder der KZV Hessen werden durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Verträgen bestimmt. Dazu gehören beispielsweise das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) sowie Vereinbarungen und Verträge mit den Kostenträgern. Gesellschaftliche Entwicklungen und gesundheitspolitische Entscheidungen stellen die hessische Zahnärzteschaft immer wieder vor neue Aufgaben und Herausforderungen.

Die KZV Hessen vertritt die Interessen ihrer Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen: Hier stehen der zahnärztliche Leistungsumfang und dessen angemessene Honorierung im Vordergrund. Im Zusammenwirken mit den Vertragspartnern hat die KZV Hessen jedoch nicht nur eine große Verantwortung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte – sie ist auch dem Sicherstellungsauftrag verpflichtet, denn sie steht für eine moderne, flächendeckende zahnmedizinische Versorgung und deren Honorierung. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand mit einer komplexen Aufgabenstellung betraut.

Für die laufenden Geschäfte der KZV Hessen ist eine Verwaltung ( → Organigramm) bestellt.