• Home Slideshow Default Image 04
  • Home Slideshow Default Image 01
  • Home Slideshow Default Image 03
Teaser_Amalgam_AdobeStock_Fotolia

Amalgamverbot

Änderung der Gebührenposition Nr. 13 BEMA

Ab dem 1. Januar 2025 darf Amalgam für die zahnärztliche Behandlung in der EU in der Regel nicht mehr verwendet werden. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Anpassung der Gebührenposition Nr. 13 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA).

Nähere Informationen dazu sind im Mitgliederbereich der KZVH-Website abrufbar.

 

 

 

 

NVD-GRAFIK Zahnärztlicher
Notdienst

BKV-Download

Aktuelle Datei hier.

Bitte bis 19. Dez., 12 Uhr, Monatsabrechnungen 12/2024 einreichen!

Praxissuche

nach Ort, PLZ oder Namen

Teaser Zähne zeigen_Robert Kneschke_AdobeStock

ZÄHNE ZEIGEN!

Bundesweite Kampagne

Die Kampagne macht auf die Folgen der Sparpolitik des BMG für die Patientenversorgung aufmerksam. Machen Sie mit!
Patientinnen und Patienten können ihre Zahnarztpraxen aktiv unterstützen ... 
 

 

Teaser Bonusheft_Herbst

Vorsorgeuntersuchungen

Sammeltipp für gesunde Zähne

Herbstzeit ist Sammel- und Bastelzeit. Sammeln lohnt sich aber nicht nur für Naturfreunde und Bastelfans: Für gesetzlich Versicherte macht es spätestens im Herbst Sinn, einen Blick in ihr zahnärztliches Bonusheft zu werfen …

Teaser Startseite_Kalendermotiv

Livestream

KZV aktuell

Zu den Themen "Amalgamverbot" und "elektronische Patientenakte" informiert der KZVH-Vorstand am 11. Dezember um 18 Uhr in einer Online-Veranstaltung ...