Zulassungsausschuss: Sitzungen und Termine
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen 2023/2024
Sitzungsdaten | Einreichungsfristen für MVZ | Einreichungsfristen für sonstige Anträge |
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06.12.2023 | 25.10.2023 | 08.11.2023 |
06.03.2024 | 24.01.2024 | 07.02.2024 |
05.06.2024 | 24.04.2024 | 08.05.2024 |
04.09.2024 | 24.07.2024 | 07.08.2024 |
04.12.2024 | 23.10.2024 | 06.11.2024 |
Hinweise
Anträge mit allen antragsbegleitenden Unterlagen (§ 18 Z-ZV) sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens 4 Wochen, bei Medizinischen Versorgungszentren spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen.
Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden generell in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Gleiches gilt für nicht bei der KZVH eingegangene Antragsgebühren oder bei unvollständigen Antragsunterlagen.
Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung:
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, Ermächtigte und Medizinische Versorgungszentren, die eine Zulassung oder die Genehmigung einer angestellten Zahnärztin oder eines angestellten Zahnarztes beantragen, müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung vorlegen. Die erforderliche Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 95e SGB V können Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen anfordern. Alternativ können Sie Musterbescheinigungen herunterladen (s. Randspalte dieser Website), die Sie Ihrem Versicherungsunternehmen zur Bestätigung vorlegen können.
Den Antragsunterlagen ist ein Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr beizufügen (Kopie des Zahlungsbelegs). Ohne diesen Nachweis wird ein Antrag grundsätzlich nicht verhandelt.
Ausdrücklich verwiesen wird auf die Vorschrift der Zulassungsverordnung, wonach i. d. R. zum Zeitpunkt der Verhandlung eines Zulassungsantrages die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt und nachgewiesen sein müssen (u. a. zweijährige Vorbereitungszeit gem. § 17 Z-ZV). Ferner weist der Zulassungsausschuss darauf hin, dass der einzureichende Lebenslauf lückenlos und mit eigenhändiger Unterschrift abzufassen ist.
Auch müssen Antragstellende, die ihren festen Wohnsitz in der Bundesrepublik noch nicht länger als sechs Monate haben, zusätzlich zum hiesigen polizeilichen Führungszeugnis noch ein solches aus dem Heimatland bzw. vom bisherigen Wohnsitz vorlegen.