Alle Antragsunterlagen
Für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen 2024/ 2025
Sitzungsdaten | Einreichungsfristen für MVZ | Einreichungsfristen für sonstige Anträge |
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04.12.2024 | 23.10.2024 | 06.11.2024 |
05.03.2025 | 22.01.2025 | 05.02.2025 |
04.06.2025 | 23.04.2025 | 07.05.2025 |
03.09.2025 | 23.07.2025 | 06.08.2025 |
03.12.2025 | 22.11.2025 | 05.11.2025 |
Hinweise
Anträge mit allen antragsbegleitenden Unterlagen (§ 18 Z-ZV) sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens 4 Wochen, bei Medizinischen Versorgungszentren spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen.
Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden generell in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Gleiches gilt für nicht vollständig eingegangene Antragsunterlagen.
Hinweise zu den Anträgen und den anfallenden Gebühren
Für sämtliche Anträge beim Zulassungsausschuss für Zahnärzte für das Land Hessen sind ab sofort neue Formulare zu verwenden.
Wir machen darauf aufmerksam, dass künftig nach der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss sämtliche Antragsgebühren gem. § 46 Abs. 1b und 1c Zahnärzte-ZV sowie die Verwaltungsgebühren gem. § 46 Abs. 2a bis 2e Zahnärzte-ZV vom Honorarkonto der Praxis abgebucht werden.
Ausschließlich die Gebühr für die einmalige Eintragung ins Zahnarztregister ist zu überweisen an:
Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09,
BIC: PBNKDEFF
Der monatliche Beitrag für die Mitgliedschaft in der KZV Hessen wird weiterhin nach erfolgter Genehmigung einer Zahnärztin/eines Zahnarztes durch den Zulassungsausschuss monatlich (ab einer Wochenstundenzahl von 10 Std.) vom mitgeteilten Konto der angestellten Zahnärztin/des angestellten Zahnarztes abgebucht (SEPA-Lastschriftmandat).
Vertragszahnärztin/-arzt in eigener Praxis
Berufsausübungsgemeinschaften
ein Standort
mehrere Standorte
Medizinisches Versorgungszentrum
Angestellte/r Zahnärztin/-arzt
Zahnarztregister