Beruf

Antragsunterlagen - Zulassung eines MVZ

Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zur vertragszahnärztlichen Versorgung

Sitzungsdaten  Einreichungsfristen für MVZEinreichungsfristen für sonstige Anträge
01.03.202318.01.202301.02.2023
07.06.202326.04.202310.05.2023
06.09.202326.07.202309.08.2023
06.12.202325.10.202308.11.2023

  

Hinweise

Anträge mit allen antragsbegleitenden Unterlagen (§ 18 Z-ZV) sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens 4 Wochen, bei Medizinischen Versorgungszentren spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen.

Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden generell in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Gleiches gilt für nicht bei der KZVH eingegangene Antragsgebühren oder bei unvollständigen Antragsunterlagen.

   

Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung

Vertragszahnärzte, Ermächtigte und Medizinische Versorgungszentren, die eine Zulassung oder die Genehmigung eines angestellten Zahnarztes beantragen, müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

Die erforderliche Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 95e SGB V können Sie bei Ihrem Versicherer anfordern. Alternativ können Sie Musterbescheinigungen im Downloadbereich der KZVH-Webseite herunterladen, die Sie Ihrem Versicherer zur Bestätigung vorlegen können.

 

1. Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zur vertragszahnärztlichen Versorgung

Füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums aus. Legen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen vollständig bei. Überweisen Sie die Antragsgebühr von 100 € für die Zulassung eines MVZ auf das nachstehende Konto:

Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
BIC: PBNKDEFF

Hinweis: Nach erteilter Zulassung wird noch eine Verwaltungsgebühr von 400 € fällig.


2. Weitere Formulare zum Thema Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

  • Zahnärztliche Leitung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ)
    Füllen Sie bitte die Leitervereinbarung aus.

  • Zulassung als Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt in einem MVZ

    Füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung als Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt aus. Legen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen vollständig bei. Überweisen Sie die Antragsgebühr von 100 € für die Zulassung auf das nachstehende Konto:

    Postbank Frankfurt am Main
    IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
    BIC: PBNKDEFF

    Hinweis: Nach erteilter Zulassung wird noch eine Verwaltungsgebühr von 400 € fällig.

  • Antrag auf angestellte/n Zahnärztin/Zahnarzt in einem MVZ

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Anstellung einer Zahnärztin/eines Zahnarztes aus. Legen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen vollständig bei. Die anfallenden Gebühren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Praxis entnehmen Sie bitte den beigefügten Infoblättern. Überweisen Sie die Antragsgebühr von 120 € auf das nachstehende Konto:

    Postbank Frankfurt am Main
    IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
    BIC: PBNKDEFF

  • Eintragung ins Zahnarztregister

    Füllen Sie den Antrag auf Registereintrag aus, es sei denn, Sie sind bereits in einem Zahnarztregister eingetragen. Legen Sie die im Antrag auf Registereintrag geforderten Unterlagen in beglaubigter Form vollständig bei. Überweisen Sie die Gebühren von 100 € für den Registereintrag auf das nachstehende Konto:

    Postbank Frankfurt am Main
    IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
    BIC: PBNKDEFF