Beruf

Antragsunterlagen - Zulassung

Schritt für Schritt zur Zulassung:

Sitzungsdaten  Einreichungsfristen für MVZEinreichungsfristen für sonstige Anträge
01.03.202318.01.202301.02.2023
07.06.202326.04.202310.05.2023
06.09.202326.07.202309.08.2023
06.12.202325.10.202308.11.2023

 

Hinweise

Anträge mit allen antragsbegleitenden Unterlagen (§ 18 Z-ZV) sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens 4 Wochen, bei Medizinischen Versorgungszentren spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen.

Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden generell in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Gleiches gilt für nicht bei der KZVH eingegangene Antragsgebühren oder bei unvollständigen Antragsunterlagen. 

 

1. Eintragung ins Zahnarztregister

Füllen Sie zunächst den Antrag auf Registereintrag aus, es sei denn, Sie sind bereits in einem Zahnarztregister eingetragen. Legen Sie die im Antrag auf Registereintrag geforderten Unterlagen (siehe Antrag, Seite 1 unten) in beglaubigter Form vollständig bei. Überweisen Sie die Gebühren von 100 € für den Registereintrag auf das nachstehende Konto der KZVH (Betreff: Registereintrag). Ohne den Eingang der Zahlung kann eine Eintragung in das Zahnarztregister leider nicht erfolgen.

Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
BIC: PBNKDEFF

2. Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit

Füllen Sie bitte den Antrag auf Zulassung als Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt aus. Legen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen (siehe Antrag, Seite 2 und 3) vollständig bei. Überweisen Sie die Antragsgebühr von 100 € für die Zulassung auf das nachstehende Konto:

Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
BIC: PBNKDEFF

Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung:

Vertragszahnärzte, Ermächtigte und Medizinische Versorgungszentren, die eine Zulassung oder die Genehmigung eines angestellten Zahnarztes beantragen, müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

Die erforderliche Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 95e SGB V können Sie bei Ihrem Versicherer anfordern. Alternativ können Sie Musterbescheinigungen im Downloadbereich der KZVH-Webseite herunterladen, die Sie Ihrem Versicherer zur Bestätigung vorlegen können.
 

Den Antragsunterlagen ist ein Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr beizufügen (Kopie des Zahlungsbelegs). Ohne diesen Nachweis wird ein Antrag grundsätzlich nicht verhandelt. Hinweis: Nach erteilter Zulassung wird noch eine Verwaltungsgebühr von 400 € fällig.

3. Berufsausübungsgemeinschaft

Sofern Sie sich mit einem oder mehreren Vertragszahnärztinnen/Vertragszahnärzten an einem Sitz zu einer Berufsausübungsgemeinschaft zusammenschließen wollen, füllen Sie zusätzlich den Antrag auf Genehmigung zur Führung einer örtlichen Berufsausübungsgemeinschaft aus. Überweisen Sie die Antragsgebühr für die Berufsausübungsgemeinschaft in Höhe von 120 € auf das nachstehende Konto:

Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
BIC: PBNKDEFF

Hinweis: Auch für die Partnerin/den Partner bzw. die Praxis werden 120 € Antragsgebühr fällig.

Tipp: Wir empfehlen den Beginn einer Berufsausübungsgemeinschaft immer am Quartalsanfang und die Beendigung am Quartalsende.

Antragsunterlagen für die Beantragung von Teilzulassungen und Berufsausübungsgemeinschaften an verschiedenen Orten fordern Sie bitte telefonisch bei Frau Lohmann an.

4. Förderung

Die KZV Hessen unterstützt finanziell mit dem sog. Strukturfonds Neuniederlassungen oder Praxisübernahmen sowie Anstellungen von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten in bestimmten Regionen. Je nach förderfähiger Region wird die Niederlassung freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte mit 90.000 € bzw. 48.000 €, eine Festanstellung mit bis zu 1.000 € gefördert. Ausführliche Informationen zur Festlegung der Fördergebiete stehen auf der Infoseite zum Strukturfonds zur Verfügung. Zudem sind auf der Seite neben den Formularen zur Anstellungsförderung und Zulassung auch weitere Informationen zur Strukturfonds-Richtlinie abrufbar.

5. Weitere Formulare zum Thema Zulassung

6. Informationsblatt zu den Kosten der Zulassung

Über die anlässlich der Zulassungserteilung entstehenden Kosten informiert das Informationsblatt zu den Kosten der Zulassung.