Antragsunterlagen - Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte
Schritt für Schritt zum angestellten Zahnarzt:
Sitzungsdaten | Einreichungsfristen für MVZ | Einreichungsfristen für sonstige Anträge |
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06.12.2023 | 25.10.2023 | 08.11.2023 |
06.03.2024 | 24.01.2024 | 07.02.2024 |
05.06.2024 | 24.04.2024 | 08.05.2024 |
04.09.2024 | 24.07.2024 | 07.08.2024 |
04.12.2024 | 23.10.2024 | 06.11.2024 |
Hinweise
Anträge mit allen antragsbegleitenden Unterlagen (§ 18 Z-ZV) sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens 4 Wochen, bei Medizinischen Versorgungszentren spätestens 6 Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen.
Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden generell in die Tagesordnung der darauffolgenden Sitzung aufgenommen. Gleiches gilt für nicht bei der KZVH eingegangene Antragsgebühren oder bei unvollständigen Antragsunterlagen.
1. Eintragung ins Zahnarztregister
(Antragsteller/in ist der/die angestellte Zahnarzt/Zahnärztin)
Der/die angestellte Zahnarzt/Zahnärztin füllt zunächst den Antrag auf Registereintrag aus, es sei denn, Sie sind bereits in einem Zahnarztregister eingetragen. Legen Sie die in dem Antrag geforderten Unterlagen in beglaubigter Form vollständig bei. Überweisen Sie die Registereintragsgebühr von 100 € auf das nachstehende Konto. Ohne den Eingang der Zahlung kann eine Eintragung leider nicht erfolgen.
Postbank Frankfurt am Main
IBAN: DE79 5001 0060 0184 3036 09
BIC: PBNKDEFF
2. Antrag auf angestellte/n Zahnärztin/Zahnarzt
(Antragsteller/in ist die/der anstellende Vertragszahnärztin/Vertragszahnarzt)
Bitte füllen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Anstellung einer Zahnärztin/eines Zahnarztes aus. Legen Sie die im Antrag geforderten Unterlagen (siehe Antrag, Seite 2 und 3) vollständig bei. Die anfallenden Gebühren für Arbeitnehmer und Arbeitgeber/Praxis entnehmen Sie bitte den beigefügten Infoblättern. Den Antragsunterlagen ist ein Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr von 120 € beizufügen (Kopie des Zahlungsbelegs). Ohne diesen Nachweis wird ein Antrag grundsätzlich nicht verhandelt.
Hinweis zur Berufshaftpflichtversicherung
Vertragszahnärzte, Ermächtigte und Medizinische Versorgungszentren, die eine Zulassung oder die Genehmigung eines angestellten Zahnarztes beantragen, müssen bei Antragstellung einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.
Die erforderliche Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 95e SGB V können Sie bei Ihrem Versicherer anfordern. Alternativ können Sie Musterbescheinigungen im Downloadbereich der KZVH-Webseite herunterladen, die Sie Ihrem Versicherer zur Bestätigung vorlegen können.
3. Förderung
Die KZV Hessen unterstützt finanziell mit dem sog. Strukturfonds Neuniederlassungen oder Praxisübernahmen sowie Anstellungen von Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzten in bestimmten Regionen. Je nach förderfähiger Region wird die Niederlassung freiberuflicher Zahnärztinnen und Zahnärzte mit 90.000 € bzw. 48.000 €, eine Festanstellung mit bis zu 1.000 € gefördert. Ausführliche Informationen zur Festlegung der Fördergebiete stehen auf der Infoseite zum Strukturfonds zur Verfügung. Zudem sind auf der Seite neben den Formularen zur Anstellungsförderung und Zulassung auch weitere Informationen zur Strukturfonds-Richtlinie abrufbar.
4. Sonstige Formulare
Sofern die Tätigkeit der angestellten Zahnärztin bzw. des angestellten Zahnarztes beendet wird, teilen Sie dies bitte unverzüglich der KZV Hessen mit. Dazu verwenden Sie bitte das Formular Abmeldung einer/eines angestellten Zahnärztin/Zahnarztes.