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Relationen im Blick behalten

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Symbolfoto: © pojoslawi/iStock

Die KZV Hessen zu Reformvorschlägen der FinanzKommission Gesundheit

Frankfurt am Main, 2. April 2026. Diagnose und Prognose sind eindeutig: Die Schere der Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung geht unaufhaltsam auseinander. Dass die FinanzKommission Gesundheit einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorlegen würde, war zu erwarten. Bei der Entscheidung, was davon umzusetzen ist, muss der Gesetzgeber aber differenzieren.

Unbestritten ist, dass zur Stabilisierung der GKV-Finanzen gemeinsame Anstrengungen im Gesundheitswesen erforderlich sind. Bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen müssen die Relationen beachtet werden. Der Anteil an den GKV-Ausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen lag Ende 2025 bundesweit bei nur noch 5,7 Prozent. Dass Aufklärung und erfolgreiche Vorsorge Geld sparen, hat die präventionsorientierte Zahnmedizin eindrücklich unter Beweis gestellt. Das zeigt auch die vor einem Jahr veröffentlichte 6. Deutsche Mundgesundheitsstudie. Weitere Einschränkungen der Finanzierungsgrundlage zahnärztlicher Leistungen in den kommenden Jahren, vor allem im Hinblick auf die Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis, sind kontraproduktiv.

Der Vorschlag der Finanzkommission, kieferorthopädische Behandlungen pauschal zu vergüten, wird den individuellen Versorgungsbedarfen der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht gerecht. Zahn- und Kieferfehlstellungen können erhebliche negative Auswirkungen auf Mund- und Allgemeingesundheit haben und sie sind kein rein „kosmetisches“ Problem. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) in den geltenden Richtlinien berücksichtigen dies bereits. Der Vorbehalt, dass kieferorthopädische Behandlungen grundsätzlich fachzahnärztlich durchzuführen sind, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Versorgungsstruktur nicht flächendeckend umsetzbar.

Die Versorgung mit Zahnersatz ist seit Jahren rückläufig; auch vor diesem Hintergrund ist der Vorschlag der Kommission nachvollziehbar, die Festzuschüsse für Zahnersatz auf den Stand vor dem 1.10.2020 zurückzusetzen. Zudem verfügen rund 18 Millionen Versicherte über eine private Zahnzusatzversicherung.

Unverzichtbar ist dagegen die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren eines hohen Zuckerkonsums. Häufiger Zuckerkonsum schädigt nicht nur die Zähne, sondern erhöht das Risiko für chronische Erkrankungen wie Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. „Der Vorschlag der Kommission, eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen, ist vor diesem Hintergrund sehr zu begrüßen“ sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Damit steht endlich ein verhältnispräventiver Vorschlag im Raum, der das Potenzial hat, insbesondere Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Folgen eines hohen Zuckerkonsums zu schützen und Gesundheitskosten, die durch Folgeerkrankungen entstehen, nachhaltig zu senken.“

Infokasten1

Zahnärztliche Versorgung in der GKV: Zahlen und Fakten

  • Während die Leistungsausgaben in der GKV im 1.-3. Quartal 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8 Prozent gestiegen sind, liegt die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inkl. Zahnersatz bei 3,9 Prozent. Damit liegt dieser Versorgungsbereich als einziger deutlich unterhalb der Grundlohnsummenentwicklung von 4,41 Prozent für 2025. Der Anteil an den Gesamtausgaben für die vertragszahnärztliche Versorgung lag gegen Ende 2025 bei 5,7 Prozent. (Pressemitteilung KZBV, 10. Dezember 2025)

  • Die Gesamtausgaben der GKV für den Bereich der zahnärztlichen Leistungen ohne Zahnersatz entsprachen „einem Anteil von etwa 4,2 % an den Gesamtausgaben der GKV. Insgesamt gehört der Bereich der Zahnärzte ohne Zahnersatz im Vergleich zu allen Ausgabenbereichen der GKV zu denen mit einer vergleichsweise moderaten Entwicklung, die durchschnittliche Entwicklung lag zuletzt mit etwa 4,0 % auf dem Niveau der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen.“ (FinanzKommission Gesundheit, Erster Bericht, 30.03.2026, S. 178)

  • Die im März 2026 veröffentlichten Ergebnisse der Sechsten Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS • 6) haben gezeigt: Bei den jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) hat sich die Karieserfahrung seit 1989 halbiert. Die Prävalenz von Parodontalerkrankungen ist in den letzten Jahrzehnten erheblich zurückgegangen, was größtenteils auf die Umsetzung präventiver Maßnahmen zurückzuführen ist. ABER: 14 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter schweren Parodontalerkrankungen. Die Volkskrankheit Parodontitis begünstigt Herzkreislauferkrankungen und chronische Erkrankungen wie Diabetes. Frühzeitiges Erkennen und Behandeln dieser Volkskrankheit ist von großer Bedeutung. (DMS • 6, Kernergebnisse, www.deutsche-mundgesundheitsstudie.de)

 

Infokasten2

Die FinanzKommission Gesundheit – ein Rückblick

  • 10. April 2025. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wird veröffentlicht. „Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern“ – so beginnt der Textpassus für den Bereich Gesundheit und Pflege. Mit Blick auf das bestehende und das prognostizierte hohe Finanzdefizit in der GKV soll eine Kommission konkrete Reformvorschläge und Maßnahmen erarbeiten, um den Beitragssatz ab 2027 zu stabilisieren.

  • 12. September 2025. Bundesgesundheitsministern Nina Warken (CDU) beruft die Mitglieder der „FinanzKommission Gesundheit“.

  • 30. März 2026. Die Kommission legt den ersten Bericht mit 66 Vorschlägen zur kurzfristigen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Für das Jahr 2027 soll damit ein Fi-nanzvolumen von bis zu 42,3 Mrd. € verfügbar sein.

  • Ein zweiter Bericht soll im Dezember 2026 mögliche Strukturreformen für die GKV aufzeigen.

KZV Hessen, Regina Lindhoff, Referatsleiterin Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: presse@kzvh.de

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