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Cannabis-Konsum: Risiken und Nebenwirkungen für Zahnbehandlung

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Bundestagsbeschluss zur Legalisierung von Cannabis: Stellungnahme der KZV Hessen

 


Update vom 22. März 2024: Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 22. März das Cannabisgesetz. Anträge auf Einberufung des Vermittlungsausschusses fanden keine Mehrheit. Nach Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes treten zum 1. April 2024 überwiegende Teile des Gesetzes in Kraft. Damit sind der legale Besitz und der Konsum begrenzter Mengen freigegeben. Für Minderjährige bleiben Besitz und Konsum von Cannabis verboten. Ebenfalls verboten bleiben der An- und Verkauf von Cannabis. Mit Einschränkungen ist Vereinigungen der Anbau von Pflanzen erlaubt.


Frankfurt am Main, 29. Februar 2024. Dem Bundestag zufolge ist es bereits beschlossene Sache: Am 23. Februar hat er den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis" verabschiedet. Demnach sollen Erwachsene künftig bis zu 50 g Cannabis im privaten Umfeld konsumieren dürfen, bis zu 25 g im öffentlichen Raum. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 22. März angesetzt. Das Gesetz soll bereits am 1. April 2024 in Kraft treten, erweiterte Vorschriften sind ab 1. Juli 2024 geplant.

Zu diesem Vorhaben sagt Dr. Niklas Mangold, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Die Ärzteschaft hat sich hessenweit und bundesweit bereits deutlich gegen das Vorhaben der Ampel-Koalition gestellt und dies nachvollziehbar begründet. Auch die Zahnärzteschaft warnt davor, den Cannabis-Konsum in der geplanten Form freizugeben. Er hat nicht nur erhebliche negative Auswirkungen auf die Allgemeingesundheit, sondern birgt zudem Risiken bei der zahnärztlichen Behandlung.“

In den USA, wo der Konsum von Cannabis in zahlreichen Bundesstaaten legalisiert ist, haben Studien gezeigt, welche besonderen Herausforderungen bei der zahnärztlichen Behandlung von Cannabis-Konsumentinnen und -Konsumenten zu beachten sind. So kann zur Schmerzreduktion eine deutlich höhere Dosis an Narkosemitteln erforderlich sein, wenn Patientinnen oder Patienten vor einem Zahnarztbesuch Cannabis konsumiert haben. Es kann zu erhöhten Angstgefühlen, Wahnvorstellungen und Hyperaktivität kommen, was die zahnärztliche Behandlung erschwert. Auch die Abstimmung von Behandlungsoptionen mit Zahnärztin oder Zahnarzt – insbesondere die Aufklärung vor operativen Eingriffen – ist beeinträchtigt, wenn Menschen vor dem Aufsuchen einer zahnärztlichen Praxis Cannabis konsumiert haben.

Wer regelmäßig zu Cannabis greift, leidet Studien zufolge mit größerer Wahrscheinlichkeit unter Karies. Zudem steigt das Risiko für Parodontalerkrankungen, Mundtrockenheit sowie Krebserkrankungen im Mund- und Halsbereich.

KZV Hessen, Regina Lindhoff, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: presse(at)kzvh.de
 

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