Presse

Corona-Schnelltests

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Gemeinsame Presseinformation vom 5. März 2021

Gesundheitsministerium Hessen, Kommunale Spitzenverbände, Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, Landesapothekerkammer Hessen arbeiten gemeinsam für die Umsetzung des Bürgeranspruchs auf kostenlose Schnelltests

Das Hessische Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung, Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, die Landesapothekerkammer Hessen, die Kommunen, der Hessische Städte- und der Hessische Landkreistag haben sich gemeinsam darauf verständigt, den künftigen Testanspruch für Bürgerinnen und Bürger zeitnah umzusetzen. Auch wenn die vom Bund zu schaffende Regelung in der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums noch ausstehe, die erst wichtige Grundlagen für die Umsetzung schaffe, habe man sich im Bewusstsein der gemeinsamen Verantwortung für die Bekämpfung der Pandemie entsprechend vereinbart.

Gesundheitsminister Klose dankte allen Beteiligten für ihre Bereitschaft, die Umsetzung des Testanspruchs zu unterstützen. „Ich schätze die große Bereitschaft aller Beteiligten sehr, trotz der kurzen Fristen durch die Bundesregelung  lösungsorientiert zusammenzuarbeiten, das ist keine Selbstverständlichkeit. Dafür danke ich allen ganz ausdrücklich“, fasste Gesundheitsminister Klose zusammen.

„Auch für die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist die Implementierung der Schnelltests eine große Herausforderung. Wir werden alles dafür tun, was uns möglich ist, um ab Montag in unseren Testcentern Schnelltests durchführen zu können. Allerdings bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis dafür, dass dies sicherlich nicht direkt ruckelfrei und ohne Wartezeiten möglich ist. Dafür ist die Zeit zwischen der Entscheidung und dem Start am Montag schlicht zu
kurz“, sagen Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke, die Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen. „Wir haben auch heute die Niedergelassenen über den neuen Stand informiert. Für die Bürgerinnen und Bürger empfiehlt es sich in jedem Fall, vorab in der Arztpraxis nachzufragen, ob dort auch Tests durchgeführt werden, die Praxen sind dazu nämlich nicht verpflichtet.“

Christian Geselle, Präsident des Hessischen Städtetags und Kasseler Oberbürgermeister: „Die Städte stehen zur ihrer Verantwortung, bei der Umsetzung der nationalen Teststrategie aktiv mitzuwirken. Es kann allerdings nicht erwartet  werden, dass eine entsprechende Test-Logistik innerhalb von wenigen Tagen systematisch zu organisieren ist. Wir sind aber optimistisch, dass sich mit den Partnern vor Ort die Testkapazitäten zeitnah ausbauen lassen. Bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die Teststrategie ein wichtiger Baustein, der dabei hilft, in unser normales Leben zurückzufinden.“

„Die Apotheken sind bereit, das Land auch bei dieser Aufgabe zu unterstützen“, so Ulrich Laut, Hauptgeschäftsführer der Landesapothekenkammer Hessen. Laut Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten vom Mittwoch, 3. März 2021 sollen auch alle asymptomatischen Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Durchführung mindestens eines kostenlosen Schnelltests (inkl. Bescheinigung über das Testergebnis) bekommen. Land, Kommunen, Verbände und Kammern arbeiten zusammen an der Umsetzung eines Testangebotes in den Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kommunen, durch Arztpraxen und weitere Beauftragte, z. B. Apotheken und Zahnarztpraxen.

Das Hessische Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung, die Landesapothekerkammer Hessen, der Hessische Städte- und der Hessische Landkreistag baten um etwas Geduld, um diesen vom Bund formulierten Testanspruch umzusetzen. Auch solle sorgsam abgewogen werden, ob eine Inanspruchnahme der Testung bereits am Montag erforderlich sei. Auch hier gelte es, Menschenansammlungen zu vermeiden, Abstand halten und Maske tragen. 

Susanne Rothenhöfer, Tel.: 0611 3219-2222, Fax: 0611 32719-2222, E-Mail: presse-corona@hsm.hessen.de

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