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Impfung der zahnärztlichen Teams

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Erfolg für Patienten und Praxisteams

Frankfurt am Main, 22. Februar 2021. Seit Inkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung hat sich die KZV Hessen für eine hohe Priorisierung und rasche Impfung der hessischen Zahnärzteschaft eingesetzt. Ab 27. Februar 2021 erhalten nun alle hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ein Impf-Angebot.

Seit 8. Februar gilt die überarbeitete Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung, die eine Reihenfolge zur Impfung festlegt. Deren nähere Ausgestaltung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Nun können sich alle hessischen Zahnärzte und ihre Praxisteams mit Priorität 1 gegen SARS-CoV-2 impfen lassen.

Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Die Entscheidung der zuständigen Stelle beim Hessischen Innenministerium begrüßen wir ausdrücklich. Wir freuen uns sehr, dass unsere Anstrengungen für einen weiteren wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Patienten und Praxisteams Früchte tragen. Diese sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Hygienekonzepte ist ein Erfolg für die Kolleginnen und Kollegen und ihre Praxisteams, die auch in der Pandemiesituation jeden Tag für ihre Patientinnen und Patienten da sind.“
 

Infokasten1

Hinweis für zahnärztliche Praxen in Hessen:
Ab sofort ist jederzeit eine Anmeldung zu einem Termin möglich, da Sie zur jetzt zu impfenden Priorisierungsgruppe gehören. Falls Sie bisher nicht von einem Impfzentrum kontaktiert wurden, können Sie aktiv einen Termin vereinbaren. 

Zu den Impfungen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und ihre Praxisteams stellen sich KZVH-Mitgliedern und ihren Praxisteams zahlreiche Fragen. Die KZV Hessen hat sie an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) weitergegeben und die Antworten auf einem 2-seitigen Infoblatt zusammengefasst.

Eine Arbeitgeber-Bescheinigung zur Vorlage im Impfzentrum können Sie auf der Website des HMdIS ausfüllen, downloaden und ausdrucken.

Pressekontakt: KZV Hessen, Regina Lindhoff, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail regina.lindhoff@kzvh.de
 

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