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Ausgabe elektronischer Praxisausweise an Zahnarztpraxen

D-Trust und T-Systems haben Prozesse bereits wieder gestartet

Berlin, 15. Januar 2020 – Die Ausgabe elektronischer Praxisausweise an Zahnarztpraxen in ganz Deutschland ist wieder aufgenommen worden. Das teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am 15. Januar 2020 in Berlin mit.

Aufgrund von Sicherheitslücken in einigen Kartenbestellprozessen hatte die gematik GmbH (bisher: Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) den vorläufigen Stopp für die Ausgabe von Praxisausweisen aller Sektoren ausgesprochen. Zahnarztpraxen können nun die so genannten Praxis- & Institutionsausweise (SMC-B) wieder erhalten: D-Trust und T-Systems haben die Ausgabeprozesse bereits wieder gestartet.

Hintergrund der zügigen Wiederaufnahme des Ausgabeprozesses waren bestehende besondere Festlegungen im zahnärztlichen Bereich: Elektronische Praxisausweise für Zahnarztpraxen waren und sind ausschließlich direkt über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in dem jeweiligen Bundesland erhältlich. Als Lieferadresse kann immer nur die Meldeadresse der Zahnärztin oder des Zahnarztes oder die bei der zuständigen KZV hinterlegte Adresse der jeweiligen Praxis angegeben werden. Die vom CCC aufgezeigte Sicherheitslücke bestand daher bei zahnärztlichen Praxisausweisen zu keinem Zeitpunkt.

Die gematik hat nun nach Prüfung des Sachverhalts einer übergangsweisen Wiederaufnahme der Kartenausgabe zugestimmt. Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KZBV, sagte dazu: „Alle bereits an Zahnarztpraxen ausgegebenen SMC-Bs basieren auf diesem sicheren Ausgabeprozess und sind damit bis zum Ende ihrer Laufzeit uneingeschränkt einsetzbar. Auch wenn im zahnärztlichen Bereich mit deutlich mehr als 90 Prozent die meisten Praxen bereits mit der notwendigen Technik für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ausgestattet sind, ist die KZBV erleichtert, dass die Ausgabe der SMC-Bs so schnell wiederaufgenommen werden konnte. Denn den Praxen, die immer noch nicht an die TI angebunden sind, droht mit Inkrafttreten des Digitale Versorgung-Gesetzes ab 1. März ein erhöhter Honorarabzug.“ 

Pressekontakt:
Kai Fortelka, Tel.: 030 280 179 27, E-Mail: presse@kzbv.de 

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