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Mit Kleinkind in die Zahnarztpraxis

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Seit 1. Juli 2019 haben Eltern für ihr Kind schon ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen - Foto: Andrea Thumeyer

Neue Früherkennungsuntersuchungen ab 1. Juli 2019

Frankfurt am Main, 1. Juli 2019. Ab sofort haben gesetzlich versicherte Eltern schon ab dem 6. Lebensmonat ihres Kindes Anspruch auf 3 zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bei den Untersuchungen bis zum vollendeten 33. Lebensmonat der Kinder erhalten Eltern praktische Tipps zur Mundgesundheit und eine Anleitung zum täglichen richtigen Zähneputzen bei ihrem Kind. Neu im Leistungskatalog der Krankenkassen sind außerdem Anwendungen von Fluorid: Vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat eines Kindes kann in der Zahnarztpraxis zweimal je Kalenderhalbjahr Fluoridlack aufgetragen werden, um den Zahnschmelz zu härten. Vor dem 1. Juli 2019 war die zahnmedizinische Vorsorge erst ab dem 30. Lebensmonat des Kindes Kassenleistung.

„Zahnärztliche Untersuchungen schon bei Babys und Kleinkindern sind wichtig, um vor allem Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko zu erkennen. So können Eltern frühzeitig für das Thema sensibilisiert werden“, erklärt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen. „Die neuen Leistungen ermöglichen eine zahnärztliche Beratung der Eltern und eine Betreuung der Kinder ab dem ersten Milchzahn. Damit schaffen diese zusätzlichen Leistungen eine wichtige Grundlage für lebenslange Zahngesundheit. Wir hoffen, dass die Eltern die neuen Möglichkeiten nutzen und ihr Kind frühzeitig in einer Zahnarztpraxis vorstellen.“

Obwohl Karieserkrankungen in Deutschland insgesamt zurückgegangen sind, gilt die frühkindliche Karies, auch „Nuckelflaschenkaries“ genannt, als häufigste chronische Krankheit im Vorschulalter. Immer wieder kommt es vor, dass kleinen Kindern unter Vollnarkose stark von Karies befallene Milchzähne entfernt werden müssen. Deshalb setzt sich die Zahnärzteschaft seit vielen Jahren dafür ein, frühkindliche Karies zu vermeiden. Dass der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nun um die neuen Positionen erweitert wurde, ist auch ein Erfolg dieser intensiven Bemühungen.

Infokasten1

Hintergrund
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neufassung der Richtlinien über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.

Infokasten2

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Mit rund 4.700 Zahnärztinnen und Zahnärzten als Mitgliedern (Stand: 31.12.2018) stellt die KZV Hessen eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein. Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts. Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürgerinnen und Bürger.

KZV Hessen, Regina Lindhoff, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: presse@kzvh.de

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