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Süßes darf sein

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Süßes darf sein – bei richtiger Zahnpflege von Anfang an. Foto: Hüfner/KZV Hessen

Frankfurt am Main, April 2017. Kinder naschen gern. Die Süßwarenindustrie überschlägt sich mit einem schier unüberschaubaren Angebot. Die bunte Vielfalt ist nicht nur ein Angriff auf den Kalorienhaushalt, sondern auch auf die Zähne: Schon kurze Zeit nach dem süßen Genuss steigt der Säurespiegel im Mund erheblich an. Wer nichts dagegen unternimmt, riskiert eine Schädigung des Zahnschmelzes, die schließlich zur Karies führen kann. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen (KZVH) rät deshalb zur richtigen Zahnpflege, damit der Zucker im Mund seine schädliche Wirkung gar nicht erst entfalten kann. Naschen nach dem Mittagessen und am Nachmittag ist erlaubt. Die Menge an Süßem sollte nicht größer sein, als in eine Kinderhand passt. Nach dem Zähneputzen am Abend und am nächsten Morgen soll kein Zucker mehr in den Mund gelangen – dann hat der Speichel Zeit, die Zähne zu „remineralisieren“, sie wieder mit wichtigen Mineralstoffen zu versorgen.

Dieser Rat gilt vor allem für Kinder. Wie KZVH-Chef Stephan Allroggen berichtet, zeigt die im August 2016 veröffentlichte Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ), dass acht von zehn der 12-jährigen Kinder heute bereits völlig kariesfrei sind: „Im Vergleich zu Studienergebnissen des Jahres 1997 hat sich damit die Zahl der kariesfreien Gebisse in dieser Altersgruppe verdoppelt. Als Ursachen für den Kariesrückgang konnten regelmäßige, auch der Kontrolle dienende Besuche in Zahnarztpraxen und die Versiegelung der Backenzähne ausgemacht werden.“ Allroggen appelliert deshalb an alle Eltern, auch Ostern auf die Zahnpflege ihrer Kinder zu achten, damit diese positive Entwicklung fortgesetzt werden kann. Für das Osterei auf dem Frühstückstisch empfiehlt er fluoridiertes Speisesalz, weil es die Zähne zusätzlich schützt.

Kinder lieben Süßes zwischendurch
Die DMS V berücksichtigt auch die Ernährungsgewohnheiten 12-jähriger Kinder. Dabei zeigte sich: Nur sehr wenige Kinder in dieser Altersstufe verzichten auf tägliche Zwischenmahlzeiten. „Irgendwelche Kleinigkeiten“ nehmen 73,8 % der 12-Jährigen bis zu dreimal täglich zu sich. Zu den Favoriten gehören dabei frisches Obst – Äpfel, Bananen, Trauben usw. – und Süßigkeiten, zum Beispiel Bonbons, Schokolade und Schokoriegel.

81,9 % der 12-Jährigen schauen zur Gebisskontrolle regelmäßig in einer Zahnarztpraxis vorbei. Fast ebenso hoch ist die Anzahl der Kinder ohne kariöse Zähne: Bei 81,3 % der 12-jährigen Kinder waren die bleibenden Zähne kariesfrei. Die Mundgesundheitsstudie berücksichtigt auch, welcher sozialen Schicht die Kinder angehören. Das Ergebnis: 87,5 % der Kinder aus Familien mit hohem Sozialstatus haben kariesfreie Gebisse, aber auch drei Viertel der Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus. Beginnende Karies (Caries initialis, s. Infokasten) tritt bei Kindern mit niedriger sozialer Schichtzugehörigkeit häufiger auf, vor allem aber bei Kindern, die erst dann zum Zahnarzt gehen, wenn sie Beschwerden haben. Im Zeitvergleich der letzten 17 Jahre haben die zahnärztlichen Kontrollbesuche bei Kindern kontinuierlich an Bedeutung gewonnen.

Süßes darf also sein: in Maßen, zum richtigen Zeitpunkt und wenn Zahnärztin oder Zahnarzt regelmäßig zur Kontrolle in den Mund schauen.

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Bunt und glänzend präsentiert sich Schokolade in der Osterzeit - Foto: KZV Hessen

Infokasten1

4 Stufen von Karies

Caries initialis: Karies im Zahnschmelz; erkennbar an weißen Flecken; kann durch spezielle Prophylaxemaßnahmen behoben werden
Caries superficialis: Karies im Zahnschmelz; erste Defekte an der Zahnoberfläche
Caries media: Karies ist in das Zahnbein (Dentin) vorgedrungen; erste Aufweichung des Zahnbeins
Caries profunda: Karies ist in das Zahnmark (Pulpa) vorgedrungen; größere Zahnschäden sichtbar

Infokasten2

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen

Mit rund 4.800 Zahnärzten – niedergelassene Vertragszahnärzte, angestellte Zahnärzte und Assistenten sowie Kieferorthopäden – stellt die KZV Hessen eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein.

Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts.

Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen und Aktionen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürger.

Pressekontakt:

Jörg Pompetzki, Tel. 069 6607-421, Fax -388, Mail: jpompetzki@kzvh.de
Regina Lindhoff, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: regina.lindhoff@kzvh.de

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