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Versorgung durch Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen
Notdienst-Merkblatt für Patienten
Notdienst-Merkblatt für Patienten arabisch - اَللُّغَةُ اَلْعَرَبِيَّة
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Sehr geehrte Patientinnen und Patienten, der Notfallvertretungsdienst soll Ihnen in akuten Situationen eine kurzfristige Hilfe bieten, bis Ihr Hauszahnarzt die weitere Behandlung übernehmen kann. Dieser Dienst ist keine Ausweitung der Sprechzeiten in die Abendstunden, am Wochenende oder an Feiertagen. Für planbare Behandlungen wenden Sie sich bitte an Ihre Hauszahnärztin bzw. Ihren Hauszahnarzt. Beispiele für unaufschiebbare Behandlungen sind:
1. Nach zahnärztlichen Eingriffen auftretende starke Nachblutungen, die nicht durch Kühlung und Kompression (beispielsweise durch Beißen auf eine Kompresse oder ein sauberes Taschentuch) zu stoppen sind
2. Starke Zahn- und/oder Gesichtsschmerzen
3. Starke Schwellungen und Entzündungen im Mundraum, ggf. einhergehend mit Fieber
4. Unfälle im Zahn-, Mund- und Kieferbereich
Nehmen Sie vor Aufsuchen der diensthabenden Praxis zunächst telefonischen Kontakt mit der Praxis auf.
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Hinweis
Der Notfallvertretungsdienst – kurz oft auch einfach Notdienst genannt – dient nicht der regelmäßigen Patientenversorgung durch einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin, sondern hat lediglich die Aufgabe, Notfälle zu versorgen und erforderliche erste Maßnahmen – vor allem zur Schmerzbeseitigung – zu veranlassen.
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