Patienten

Lexikon A–Z

Behandlungsfehler


Die Verletzung der allgemeinen ärztlichen Richtlinien; oder auch eine Behandlung, die nicht dem aktuellen medizinischen Standard und zahnmedizinischen Wissen entspricht. Die Beweislast dafür liegt zunächst beim Patienten. Nur wenn er dem Arzt einen groben Fehler nachweisen kann, muss dieser beweisen, dass etwaige Folgeschäden nicht dadurch zustande kamen. Rechtlich gesehen kommt ein Vertrag zustande, sobald der Patient auf dem Zahnarztstuhl Platz nimmt. Damit hat der Zahnarzt Anspruch auf sein Honorar, der Patient auf eine ordentliche Behandlung. Wenn ein gesetzlich Versicherter den Verdacht auf einen Behandlungsfehler hegt, kann er sich an seine Krankenkasse wenden; sie wird eventuell ein Gutachten anfordern. Patienten können sich aber auch direkt an eine der Patientenberatungsstellen bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Landeszahnärztekammern wenden und sich kostenlos Rat holen.

 

 

 


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