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Amalgam


Dieses Füllungsmaterial ist eine Mischung aus etwa 50 Prozent flüssigem Quecksilber, Silber, Zinn und Kupfer. Sie ist in den ersten Minuten nach dem Mischen zähflüssig, wird dann aber fest. Amalgamfüllungen sind seit mehr als 150 Jahren bewährt, dennoch ist das Material nicht unumstritten (Amalgamdiskussion). Weil Amalgam gut Wärme und Kälte leitet und daher jeden entsprechenden Reiz unverzüglich an den Zahnnerv weitergeben würde, bringt der Zahnarzt bei einer tiefen Amalgam-Füllung nahe des Nervs zunächst eine schützende und isolierende Unterfüllung in die vorbereitete Höhlung ein. Dann füllt er mehrmals hintereinander kleine Portionen Amalgam ein und knetet (verdichtet) es kräftig mit speziellen Instrumenten, damit es sich gut den Unebenheiten der Höhlung anpasst und keinen Randspalt lässt. Zum Schluss formt er die Oberfläche so, dass sie einer natürlichen Zahnoberfläche mit ihren Kauflächen ähnelt. Ist die Höhlung so groß, dass das Amalgam seitlich austreten kann, umgibt der Zahnarzt den Zahn mit einer Matrize, bevor er die Füllung aufbaut.

Bild Amalgam Fotolia

Es dauert etwa zwei Stunden, bis das Amalgam belastbar ist. Daher darf man im Anschluss an die Behandlung so lange nichts essen oder trinken. Nach einigen Tagen, beim nächsten Besuch, poliert der Zahnarzt das Amalgam, so dass es hell glänzt und Bakterien an der glatten Fläche kaum Halt finden.

Seit 1. Juli 2018 gilt die EU-Quecksilberverordnung: Seitdem darf Dentalamalgam nicht mehr für zahnärztliche Behandlungen von Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren und bei schwangeren oder stillenden Patientinnen verwendet werden. Für die Behandlung der genannten Patientinnen und Patienten muss regelmäßig ein alternatives plastisches Füllungsmaterial gewählt werden, das dauerhaft haltbar und erprobt ist und dem Stand der Wissenschaft entspricht.

 

Hinweise: Amalgam ist der besterforschte zahnärztliche Werkstoff und wird regelhaft problemlos vertragen. Es besteht kein Anlass, intakte Amalgamfüllungen durch andere Materialien zu ersetzen. Die Kosten für einen Austausch intakter Füllungen ohne weitere zahnmedizinische Gründe werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen. Sollte eine Amalgamfüllung aus zahnmedizinischen Gründen (bspw. wegen Undichtigkeit zwischen Füllung und Zahnsubstanz) entfernt werden müssen, beachtet jede Zahnarztpraxis die entsprechenden Sicherheits- und Qualitätsstandards zum Ausschluss gesundheitlicher Risiken und der Umweltbelastung.

 

 


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