Elektronische Patientenakte (ePA)

Alle gesetzlich Versicherten haben von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, wenn sie im Vorfeld nicht widersprochen haben. Seit 1. Oktober 2025 ist die Nutzung der ePA in zahnärztlichen Praxen verpflichtend.
Zum Start der ePA in zahnärztlichen Praxen informiert dieses Informationsblatt.