Die KZVH

Der Vorstand der KZV Hessen

Vorschaubild KZVH-Vorstand ab 1.9.2019_Foto Puchmueller

Vorsitzender des Vorstandes der KZV Hessen ist Stephan Allroggen (M.), stellvertretende Vorsitzende sind Dr. Niklas Mangold (r.) und Dr. Dr. Josef Schardt (l). In dieser Besetzung arbeitet der hauptamtliche Vorstand seit 1. September 2019. Die Mitglieder des hauptamtlichen Vorstandes werden von der Vertreterversammlung der KZV Hessen gewählt.

Die Handlungsfelder der KZV Hessen werden durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Verträgen bestimmt. Dazu gehören beispielsweise das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V), der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) sowie Vereinbarungen und Verträge mit den Kostenträgern. Gesellschaftliche Entwicklungen und gesundheitspolitische Entscheidungen stellen die hessische Zahnärzteschaft immer wieder vor neue Aufgaben und Herausforderungen.

Die KZV Hessen vertritt die Interessen ihrer Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen: Hier stehen der zahnärztliche Leistungsumfang und dessen angemessene Honorierung im Vordergrund. Im Zusammenwirken mit den Vertragspartnern hat die KZV Hessen jedoch nicht nur eine große Verantwortung für die Zahnärztinnen und Zahnärzte – sie ist auch dem Sicherstellungsauftrag verpflichtet, denn sie steht für eine moderne, flächendeckende zahnmedizinische Versorgung und deren Honorierung. Vor diesem Hintergrund ist der Vorstand mit einer komplexen Aufgabenstellung betraut.

Für die laufenden Geschäfte der KZV Hessen ist eine Verwaltung ( → Organigramm) bestellt.