Vorbereitungszeiten
Art der unselbstständigen Tätigkeit | Anrechnung bis zu: | Anmerkungen |
Assistent eines zugelassenen Vertragszahnarztes | 24 Monaten | |
Universitätszahnklinik oder Zahnstation der Bundeswehr | 21 Monaten | 3 Monate zusammenhängende Tätigkeit bei einem Vertragszahnarzt erforderlich |
Zahnstation eines Krankenhauses oder des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in Zahnkliniken | 18 Monaten | 6 Monate zusammenhängende Tätigkeit bei einem Vertragszahnarzt erforderlich |
Praxisvertretung | 12 Monaten | vorausgehende, mind. einjährige, unselbstständige Tätigkeit erforderlich |
Selbstverständlich sind auch Kombinationen möglich. |
Hinweise
Voraussetzung für eine Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit ist eine Registereintragung, für die wiederum der Nachweis einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit erforderlich ist.
Assistententätigkeiten im Ausland werden anerkannt, sofern diese in Universitätszahnkliniken abgeleistet wurden und eine patientenbezogene Tätigkeit in allen zahnmedizinischen Bereichen bescheinigt wird. Anerkannt werden auf die geforderte zweijährige Vorbereitungszeit bis zu 18 Monate, sofern eine mindestens ununterbrochene halbjährige und ganztätig ausgeübte Assistententätigkeit bei einem in Deutschland niedergelassenen Vertragszahnarzt abgeleistet wird.
Auf die gesetzlich vorgeschriebene Vorbereitungszeit nicht angerechnet werden können beispielsweise
- Tätigkeiten in einer Privat-Praxis
- Tätigkeiten mit einer Dauer von weniger als 3 Wochen