Behandlungsstrecke
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Grafik_Übersicht DG Paro als PDF
Die KZV Hessen hat für ihre Mitglieder Abrechnungshinweise zur PAR-Richtlinie zusammengestellt. Sie erläutern Schritt für Schritt die Versorgungsstrecke.
Einen Überblick für die praktische Umsetzung der Versorgungsstrecke vermitteln diese Checkliste und diese Kurzfassung des Ablaufs ("Workflow").
Formulare, Ausfüllhinweise und Dokumentationshilfen zur Versorgungsstrecke finden Sie unter den jeweiligen Therapieschritten.
1. Schritt: Feststellung von Anzeichen einer parodontalen Erkrankung
PSI – der Parodontale Screening Index
Vordruck 11 – Ergebnisse Parodontaler Screening-Index (PSI)
2. Schritt: Anamnese, Befund, Diagnose, Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit
Klassifikationshilfe der DG PARO für die Eingruppierung in Staging und Grading
Änderungen bei den Angaben der Sondierungstiefen auf dem PAR-Plan (seit 25.11.2021)
3. Schritt: Parodontologisches Aufklärungsgespräch
Merkblatt: Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
4. Schritt: Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung
Dokumentationshilfe Mundhygieneunterweisung (MHU)
5. Schritt: Antiinfektiöse Therapie mit ggf. adjuvanter Antibiotikatherapie
6. Schritt: Befundevaluation und – falls erforderlich – Chirurgische Parodontaltherapie
Dokumentationshilfe BEVa_2-Punktmessung
Dokumentationshilfe BEVa_6-Punktmessung
Ausfüllhinweise zur Mitteilung über eine chirurgische Therapie gem. § 12 Abs. 1 der PAR-Richtlinie
7. Schritt: Unterstützende Parodontitistherapie
UPT Verlängerung
Dokumentationshilfen zur unterstützenden Parodontitistherapie (UPT):
Dokumentationshilfe UPT a
Dokumentationshilfe UPT b
Dokumentationshilfe UPTd_2-Punktmessung
Dokumentationshilfe UPTd_6-Punktmessung
Dokumentationshilfe UPTg_2-Punktmessung
Dokumentationshilfe UPTg_6-Punktmessung
Vulnerable Patientengruppen
Modifizierte PAR-Behandlungsstrecke
Für die Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V steht eine bedarfsgerecht modifizierte Behandlungstrecke außerhalb der systematischen PAR-Behandlung zu Verfügung. Damit sollen vulnerablen Patientengruppen einen barriere- und bürokratiearmen Zugang zur PAR-Behandlung erhalten.
Informationen zum anspruchsberechtigten Personenkreis und einen Überblick für die praktische Umsetzung der Versorgungsstrecke vermittelt diese Übersicht.
Abrechnung
Die erste Abrechnung der Leistungen kann nach Abschluss der Antiinfektiösen Therapie erfolgen (Nr.4, ATG, MHU, AITa/b). Alle weiteren Leistungen (BEV a/b sowie die UPT-Leistungen) können danach jeweils monatlich abgerechnet werden.
Regelung bei Fristversäumnissen
Zusammenfassende Hinweise zur Regelung bei Fristversäumnissen