Beruf

Behandlungsstrecke

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Die KZV Hessen hat für ihre Mitglieder Abrechnungshinweise zur PAR-Richtlinie zusammengestellt. Sie erläutern Schritt für Schritt die Versorgungsstrecke. 

Einen Überblick für die praktische Umsetzung der Versorgungsstrecke vermitteln diese Checkliste und diese Kurzfassung des Ablaufs ("Workflow"). 

Formulare, Ausfüllhinweise und Dokumentationshilfen zur Versorgungsstrecke finden Sie unter den jeweiligen Therapieschritten.
 

1. Schritt: Feststellung von Anzeichen einer parodontalen Erkrankung

PSI – der Parodontale Screening Index

Vordruck 11 – Ergebnisse Parodontaler Screening-Index (PSI)

 

2. Schritt: Anamnese, Befund, Diagnose, Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit

Ausfüllhinweise PAR-Status

Tabelle Staging und Grading

Klassifikationshilfe der DG PARO für die Eingruppierung in Staging und Grading
 

Vordruck 5e - Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V

Änderungen bei den Angaben der Sondierungstiefen auf dem PAR-Plan (seit 25.11.2021)

 

3. Schritt: Parodontologisches Aufklärungsgespräch

Merkblatt: Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
 

4. Schritt: Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung

Dokumentationshilfe Mundhygieneunterweisung (MHU)

 

5. Schritt: Antiinfektiöse Therapie mit ggf. adjuvanter Antibiotikatherapie


   

6. Schritt: Befundevaluation und – falls erforderlich – Chirurgische Parodontaltherapie

Dokumentationshilfe BEVa_2-Punktmessung

Dokumentationshilfe BEVa_6-Punktmessung

Ausfüllhinweise zur Mitteilung über eine chirurgische Therapie gem. § 12 Abs. 1 der PAR-Richtlinie

 

7. Schritt: Unterstützende Parodontitistherapie

UPT Verlängerung

UPT-Maßnahmen im Überblick 

Dokumentationshilfen zur unterstützenden Parodontitistherapie (UPT):

Dokumentationshilfe UPT a
Dokumentationshilfe UPT b

Dokumentationshilfe UPTd_2-Punktmessung
Dokumentationshilfe UPTd_6-Punktmessung

Dokumentationshilfe UPTg_2-Punktmessung
Dokumentationshilfe UPTg_6-Punktmessung
   

Vulnerable Patientengruppen

Modifizierte PAR-Behandlungsstrecke

Für die Behandlung von Parodontitis bei Versicherten nach § 22a SGB V steht eine bedarfsgerecht modifizierte Behandlungstrecke außerhalb der systematischen PAR-Behandlung zu Verfügung. Damit sollen vulnerablen Patientengruppen einen barriere- und bürokratiearmen Zugang zur PAR-Behandlung erhalten.

Informationen zum anspruchsberechtigten Personenkreis und einen Überblick für die praktische Umsetzung der Versorgungsstrecke vermittelt diese Übersicht.
  

Abrechnung

Die erste Abrechnung der Leistungen kann nach Abschluss der Antiinfektiösen Therapie erfolgen (Nr.4, ATG, MHU, AITa/b). Alle weiteren Leistungen (BEV a/b sowie die UPT-Leistungen) können danach jeweils monatlich abgerechnet werden. 

 

Regelung bei Fristversäumnissen

Zusammenfassende Hinweise zur Regelung bei Fristversäumnissen