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Stellungnahme zur Behandlungsfehlerstatistik des MDK

Frankfurt am Main, 18. Mai 2016. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) hat am 12. Mai eine aktuelle Behandlungsfehlerstatistik vorgelegt. Danach beziehen sich neun Prozent der Patientenvorwürfe auf das Fachgebiet Zahnmedizin. Dabei räumt der MDK ein, dass sein Zahlenwerk keine Aussagen über tatsächlich erfolgte Behandlungsfehler erlaubt.

Die auf den ersten Blick hohen Fehlerquoten im Bereich Zahnmedizin relativiert der MDK selbst: Fehler in der Zahnbehandlung seien für den Patienten anhand der vorliegenden Beschwerden (Schäden) leichter erkennbar. Die Höhe dieser Quote sei kein Hinweis auf eine besondere Gefährdung in einem Fachgebiet.

Laut MDK lässt sich außerdem von der Zahl der Patientenvorwürfe nicht auf die Zahl der Behandlungsfehler schließen, da die Zahl lediglich die Patientensicht widerspiegelt, ob das Behandlungsergebnis ihren Erwartungen entspricht.

Die Patientenzufriedenheit mit den deutschen Zahnärzten ist hoch. So hat ein großes deutsches Bewertungsportal den Zahnärzten Anfang 2016 zum wiederholten Mal Spitzenwerte bei der Gesamtzufriedenheit bescheinigt. Dazu zählen die Kategorien Behandlung, Aufklärung, Vertrauensverhältnis, Freundlichkeit und genommene Behandlungszeit.

In Hessen stehen sowohl die Landeszahnärztekammer Hessen als auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen für Patientenfragen zur Verfügung. Gutachter helfen, Zweifelsfälle zu klären. Das gut genutzte Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt“ dient dem Austausch der Zahnärzte untereinander und trägt somit zur weiteren Verbesserung zahnärztlicher Qualitätsstandards bei.

Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen, dazu: „150 festgestellte Fehler gegenüber 90 Millionen Behandlungsfällen im Jahr relativieren die Aussagekraft der MDK-Statistik deutlich. Aus zahnärztlicher Sicht sind die Zahlen des MDK eher eine Erfolgsmeldung. Qualitätsmanagement ist schon seit vielen Jahren fester Bestandteil des zahnärztlichen Praxisalltags und gesetzlich verankert.“

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Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen
Mit rund 4.700 Zahnärzten – niedergelassene Vertragszahnärzte, angestellte Zahnärzte und Assistenten sowie Kieferorthopäden – stellt die KZV Hessen eine patientenorientierte, qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung sicher. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt sie die ihr vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch V übertragene Aufgabe der Sicherstellung im Sinne einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen vertragszahnärztlichen Versorgung. Das schließt auch den zahnärztlichen Notdienst in Hessen ein.

Hauptsitz der KZV Hessen ist Frankfurt am Main, eine Außenstelle gibt es in Kassel. Die KZV Hessen ist als modernes Dienstleistungsunternehmen ihren Mitgliedern wie auch den Patienten verpflichtet. Sie sorgt für eine zeitnahe Honorierung ihrer Mitglieder und ist kompetenter Ratgeber rund um die Abrechnung. Darüber hinaus berät sie auch in Fragen des Vertragszahnarztrechts und des Sozialrechts.

Zur Unterstützung und Fortbildung ihrer Mitglieder organisiert die KZV Hessen Seminare und Workshops. Weitere Aufgabenbereiche sind die Überprüfung der Abrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten der Vertragszahnärzte sowie die Qualitätssicherung. Mit Publikationen und Aktionen wendet sich die KZV Hessen zur Verbesserung der Mundgesundheit auch direkt an die Bürger.

KZV Hessen, Lyoner Straße 21, 60528 Frankfurt am Main
Jörg Pompetzki, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-421, Fax -388,
Mail: jpompetzki@kzvh.de
Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388,
Mail: regina.lindhoff@kzvh.de

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