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Zahlt Ihre Krankenkasse eine PZR?

Bild Zahn mit Spiegel_Maksym Yemelyanov-Fotolia

Übersicht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

5. April 2016. Eine umfassende Mundhygiene schützt vor Zahnerkrankungen wie Karies und Parodontitis. Das ist wissenschaftlich belegt. Für immer mehr Menschen ist daher die professionelle Zahnreinigung (PZR) inzwischen regelmäßiger Bestandteil der Vorsorge beim Zahnarzt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat eine aktualisierte Übersicht der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei der PZR veröffentlicht. Demnach bieten die meisten Kassen ihren Versicherten eine Bezuschussung der PZR an. Art und Umfang des Zuschusse unterscheiden sich jedoch oft erheblich. Im Vergleich zu der ersten KZBV-Umfrage im Vorjahr haben sich diesmal – mit immerhin rund 73 Prozent – deutlich mehr Kassen an der Erhebung beteiligt.

Die Ergebnisse der neu erstellten Übersicht basieren auf einer von der KZBV durchgeführten Umfrage bei allen 118 gesetzlichen Krankenkassen, die im Januar 2016 vom GKV-Spitzenverband gelistet waren. Beteiligt haben sich insgesamt 63 Kassen. Die meisten der befragten Kassen gewähren ihren Versicherten einen direkten Zuschuss zur PZR pro Jahr oder pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur als Teil eines Bo-nusprogrammes oder als Selektivvertrag in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an. Die freie Wahl des Zahnarztes ist dabei also eingeschränkt. Manche Kassen lassen ihren Versicherten auch die Wahl zwischen mehreren Zuschuss-Varianten. Die aktualisierten Umfrage-Ergebnisse können als PDF hier und auf der Website der KZBV heruntergeladen werden.

KZBV, Kai Fortelka, Leiter Abt. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Tel. 030 280179-27, Mail: presse@kzbv.de

KZV Hessen, Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278,
Fax -388, Mail: presse@kzvh.de

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