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Zeit ist der größte Wunsch

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Foto: Pompetzki/KZV Hessen

Zahnärztliche Besuche in Pflegeheimen

Am 23. Juli 2015 ist das Versorgungsstärkungsgesetz in Kraft getreten. Danach haben „Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Anspruch auf zusätzliche Leistungen zahnmedizinischer Prävention“. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen unterstützt die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hessen bei der Umsetzung der sogenannten „aufsuchenden Betreuung“, seit 1. April 2014 auch durch die Bereitstellung von Musterverträgen für Kooperationen zwischen Zahnarzt und Heim.

Frankfurt am Main, 20. August 2015. Rund 50.800 pflegebedürftige Menschen in Hessen leben dem Hessischen Statistischen Landesamt zufolge in einem stationären Pflegeheim. Viele von ihnen können selbst nicht mehr für eine ausreichende Mundhygiene sorgen und der Weg in eine Zahnarztpraxis ist für sie nur mit großem Aufwand und Anstrengungen zu bewältigen. Die seit April 2014 möglichen Kooperationsverträge berücksichtigen diese besondere Lebenssituation, insbesondere durch Besuche in den Einrichtungen.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen besuchte im Juni 2015 mehrere Pflegeheime unterschiedlicher Träger, um zu sehen, welche Erfahrungen hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der aufsuchenden Betreuung im vergangenen Jahr gemacht haben. Fazit: Regelmäßige Besuche in Pflegeheimen haben für die Bewohner viele Vorteile, sie reduzieren die Notwendigkeit akuter Schmerzbehandlungen und erhöhen die Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen durch verbesserte Mundhygiene. Zusätzliches Engagement von Angehörigen und Pflegekräften ist erforderlich – aber es lohnt sich.

Dazu sagt Stephan Allroggen, Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen: „Zum zahnärztlichen Engagement in den Pflegeeinrichtungen gehören nicht nur fachliche Kompetenz, sondern auch viel Idealismus und Improvisationskunst. Nicht selten opfern die Zahnärztinnen und Zahnärzte einen freien Nachmittag, um mit beschränkten Mitteln und unter erschwerten Bedingungen ihre Patienten zu versorgen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des damit wachsenden Behandlungsbedarfs ist die zahnmedizinische Versorgung von pflegebedürftigen Mitgliedern der Solidargemeinschaft eine gesellschaftliche Gesamtaufgabe.“

Empathie und soziales Denken

Eine südhessische Zahnärztin mit Kooperationsvertrag erklärt ihre Motivation so: „Ich möchte die zahnmedizinische Situation der Heimbewohner verbessern und ihre Lebensqualität erhöhen. Die Versorgung pflegebedürftiger Patienten hat etwas Offenes und Ehrliches.“ Einer ihrer Kollegen im Hochtaunuskreis berichtet, dass oft schon kleine helfende Eingriffe dankbare Gesten der Patienten zur Folge haben. Für die sich engagierenden Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Einfühlungsvermögen, Geduld und soziales Denken wichtige Voraussetzungen. Einen Wunsch haben alle Beteiligten: mehr Zeit. Das sagt das Pflegepersonal, das signalisieren Pflegebedürftige, das sagen betreuende Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner. Ihre regelmäßigen Besuche zeigen motivierende Erfolge: Akute Situationen werden seltener, weniger Füllungen sind erforderlich. Häufiger im Fokus der Behandlungen stehen Mundschleimhauterkrankungen und Parodontitis.

Angehörige von Pflegebedürftigen sollten wissen, dass es verbesserte Möglichkeiten rund um die aufsuchende Betreuung gibt. Pflegeheime, die an einem Kooperationsvertrag mit einem Zahnarzt in ihrer Umgebung interessiert sind, können sich an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen wenden. Ansprechpartner sind Bettina Harff, Tel. 069 6607-213 und Dr. Jens Hohmeier, -399.
 

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Kooperationsverträge mit Pflegeheimen
Seit 1. April 2014 haben Zahnärzte nach § 119b Abs. 2 SGB V die Möglichkeit, einen Kooperationsvertrag mit einem Pflegeheim oder mit mehreren Pflegeheimen abzuschließen. Er gibt beiden Seiten – Zahnarzt und Heim – eine rechtlich sichere Basis, regelt die Vergütung und trägt zu einer höheren gegenseitigen Akzeptanz aller Beteiligten bei. Hintergrund ist eine zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung geschlossene Rahmenvereinbarung. Sie sieht routinemäßige Eingangsuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vor. Erhoben werden dabei der Pflegezustand des Gebisses und des vorhandenen Zahnersatzes sowie der Behandlungsbedarf. Die Abstimmung mit dem Pflegepersonal und seine Anleitung zu Maßnahmen der richtigen Mundhygiene gehören ebenfalls dazu.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen hat in Abstimmung mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V. und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. einen Mustervertrag ausgearbeitet, der Mitgliedern der KZV Hessen zur Verfügung steht. Auch beratend begleitet sie interessierte Vertragszahnärzte rund um das Thema „Aufsuchende Betreuung“.

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Daten und Fakten

50.800 pflegebedürftige Menschen leben in Hessen in einem stationären Pflegeheim. Neben den pflegenden Angehörigen stellten am Jahresende 2013 in Hessen 1.066 ambulante Pflegedienste und 815 stationäre Einrichtungen (Pflegeheime) die Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen sicher. (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Stand: 12.12.2014)

Innerhalb eines Jahres, von April 2014 bis einschließlich März 2015, unternahmen die hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei ihren Patienten rund 61.600 Haus- und Heimbesuche.

Bis Ende Juli 2015 verzeichnete die KZV Hessen mehr als 200 Kooperationsverträge mit stationären Pflegeheimen.

Knapp 7 km beträgt die durchschnittliche Entfernung einer Zahnarztpraxis zu einem Pflegeheim, mit dem ein Kooperationsvertrag besteht.

KZV Hessen, Regina Lindhoff, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 069 6607-278, Fax -388, Mail: presse@kzvh.de

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