Beruf

Antragsunterlagen


Im Regelfall werden die Registereintragung als Voraussetzung für eine Zulassung und die Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit in einem Zug beantragt. Die Antragsformulare fordern Sie bitte bei der KZV Hessen an.

Dem Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister bitte beifügen:

Geburtsurkunde
Nachweis der Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Reisepass, Einbürgerungsurkunde o. Ä.)
Urkunde oder beglaubigte Abschrift der Approbation als Zahnarzt (ggf. Arzt) und ggf. Promotionsurkunde und Urkunden über Gebietsbezeichnung und im Ausland erworbene Diplome
Nachweis des Staatsexamens (Zeugnis o. Ä.)
Aufstellung über die zahnärztlichen Tätigkeiten nach der Approbation und die dazugehörigen Zeugnisse/Bescheinigungen

    

Dem Antrag auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit bitte beifügen: 

Auszug aus dem Zahnarztregister (soweit nicht gleichzeitig beantragt)
Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten (soweit nicht identisch mit Zeiten für die Registereintragung)
Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift
polizeiliches Führungszeugnis Belegart O (bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate)
Bescheinigungen der KZVen über bisherige Zulassungen (§ 18 Abs. 2 c Z-ZV)
Erklärung über bestehende Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse (§ 18 Abs.2 d Z-ZV)
Erklärung über Rauschgift und Trunksucht (§ 18 Abs. 2 e Z-ZV)
 

 

Termine und Fristen

Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit sind wegen der notwendigen Bearbeitungszeiten spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin bei der Geschäftsstelle des Zulassungssauschusses (Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt) im Original mit eigenhändiger Unterschrift einzureichen. Unvollständige Anträge sind bis spätestens eine Woche vor Sitzungsbeginn zu vervollständigen, jedoch kann eine Verhandlung am Sitzungstermin nicht garantiert werden. 

Nach Fristablauf eingegangene Anträge werden grundsätzlich in die Tagesordnung der darauf folgenden Sitzung aufgenommen.

Den Antragsunterlagen ist ein Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr von 100 € beizufügen (Kopie des Zahlungsbelegs). Ohne diesen Nachweis wird ein Zulassungsantrag nicht verhandelt.

Nach erfolgter Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit wird eine weitere Gebühr von 400 € fällig. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Abrechnungsnummer zur Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen erst nach Eingang dieses Betrages vergeben werden darf.

Bitte außerdem beachten:

Ausdrücklich verwiesen wird auf die Vorschrift der Zulassungsverordnung, wonach i.d.R. zum Zeitpunkt eines Zulassungsantrages die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt und nachgewiesen sein müssen (u. a. zweijährige Vorbereitungszeit gem. § 17 Z-ZV). Ferner weist der Zulassungsausschuss darauf hin, dass der einzureichende Lebenslauf lückenlos abzufassen ist. Ein Auszug aus dem Zahnarztregister ist nur dann beizufügen, wenn sich der Wohnsitz bei Antragstellung auf die Zulassung außerhalb Hessens befindet. Auch müssen Antragsteller, die ihren festen Wohnsitz in der Bundesrepublik noch nicht länger als 6 Monate haben, zusätzlich zum hiesigen polizeilichen Führungszeugnis noch ein solches aus dem Heimatland bzw. vom bisherigen Wohnsitz vorlegen.

Rückwirkende Anträge auf eine Zulassung sind unzulässig.